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Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Guyana

Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Guyana

Heute haben in Hong Kong am Rande der WTO-Ministerkonferenz der
Minister für Aussenhandel und internationale Zusammenarbeit von Guyana,
Herr Clement Rohee, und Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, ein Abkommen zwischen der
Schweiz und Guyana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von
Investitionen unterzeichnet. Die zentralen Bestimmungen des Abkommens
betreffen die Behandlung ausländischer Investitionen, den Transfer von
Investitionserträgen und anderen Zahlungen im Zusammenhang mit
Investitionen, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen sowie die
Streitbeilegung.

Mit diesem Abkommen stärken die Schweiz und Guyana die Rechtsstellung
der Investoren aus dem jeweils anderen Vertragsstaat. Das Klima für
grenzüberschreitende Kapitalanlagen wird dadurch verbessert. Bis heute
hat die Schweiz mit mehr als 100 Staaten Investitionsschutzabkommen
abgeschlossen.

Ressorts Internationale Investitionen und multinationale Unternehmen
Ivo Kaufmann, Leiter des Ressorts, Tel. 031 324 08 54 Jean-Marie
Souche, Tel. 031 324 08 97