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Lohn- und Pensionskassenvergleich beim Bund

Lohn- und Pensionskassenvergleich beim Bund

12.12.2005 - Die Basislöhne des Bundespersonals sind mit jenen grosser Arbeitgeber 
mehrheitlich vergleichbar. Bei den variablen Lohnbestandteilen hingegen sind grosse 
Unterschiede zu Ungunsten der Bundesverwaltung auszumachen. Ebenso bezahlt das Bundespersonal 
generell höhere Pensionskassenbeiträge als die Mitarbeitenden der Vergleichsorganisationen. 
Dies haben zwei vergleichende Studien ergeben, welche der Bundesrat am 9. Dezember 
2005 zur Kenntnis genommen hat.

Die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals sind regelmässig Gegenstand von parlamentarischen 
Vorstössen. Der Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements hat das Eidg. Personalamt 
im Mai 2005 deshalb beauftragt, die Entlöhnungspolitik des Bundes einer ganzheitlichen 
Einschätzung zu unterziehen. Gleichzeitig wollte er dadurch Klarheit über die Stellung 
der Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Die Ergebnisse liegen in Form 
einer Lohnvergleichsstudie und eines Pensionskassenvergleichs nun vor. Die Studien 
wurden in Zusammenarbeit mit externen Beratungsunternehmen durchgeführt. Die Lohnvergleichsstudie 
wurde vom schweizerischen Arbeitgeberverband und einem Vertreter der Verhandlungsgemeinschaft 
des Bundespersonals (VGB) begleitet.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

- Die Basislöhne des Bundespersonals sind mit jenen in der Privatwirtschaft und 
in den Kantonen mehrheitlich vergleichbar. Bei den variablen Lohnbestandteilen wie 
Boni und Mitarbeiterbeteiligungen bestehen zwischen Bund und Privatwirtschaft insbesondere 
beim Kader grosse Unterschiede. Dies, weil die Bundesverwaltung keine erfolgs- oder 
nur geringe leistungsabhängige Lohnbestandteile kennt.
- Ab dem mittleren Kaderbereich (ab Lohnklasse 24) beginnt sich die Lohnschere zwischen 
Bund und Privatwirtschaft zu öffnen. Diese Entwicklung spitzt sich beim höheren 
Kader zu; beim Topkader nimmt sie ein bedeutendes Ausmass zugunsten der Privatwirtschaft 
an. Zurückzuführen sind die Unterschiede mehrheitlich auf die höheren variablen 
Lohnbestandteile in der Privatwirtschaft.
- Die Lohnnebenleistungen sind in der Bundesverwaltung leicht tiefer als in den 
Vergleichsorganisationen. Etwa gleichwertig sind die Leistungen im Bereich der Treueprämien, 
der Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung oder bei der Lohnfortzahlung bei Krankheit 
oder Mutterschaft. Im Bereich der Kinder- und Ausbildungszulagen liegt die Bundesverwaltung 
teilweise über den in den Kantonen geltenden und von den Vergleichsorganisationen 
mehrheitlich angewendeten Werten. Dies, weil der schweizweit einheitliche Ansatz 
der Bundesverwaltung dem verfassungsmässigen Gleichbehandlungsgebot Rechnung trägt. 
Hingegen richtet die Hälfte der Vergleichsunternehmen zusätzlich eine Familienzulage 
aus, was in der Bundesverwaltung nicht mehr der Fall ist. Geringer als im Vergleichsmarkt 
sind die Leistungen des Bundes im Bereich der Personalverpflegung, der Pauschalspesen, 
der Versicherungsleistungen (z. B. Nichtbetriebsunfallversicherung, Unfallversicherung) 
sowie des Freizeitangebots.
- Die weiteren Anstellungsbedingungen sind mit jenen in der Privatwirtschaft und 
den Kantonen grundsätzlich vergleichbar. Die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit 
liegt beim Bund mit 42 Stunden über dem Schnitt der Vergleichsorganisationen. Ab 
dem 50. Altersjahr gewährt die Bundesverwaltung mehr Ferien als die Vergleichsunternehmen. 
Mit durchschnittlich 11 Ausgleichstagen sieht der Bund eine leicht höhere Anzahl 
bezahlter Feiertage vor als das Gros der Vergleichsunternehmen (8 - 12 Tage). Auch 
dies ist eine Folge  des Gleichbehandlungsgebots.
- Die Mitarbeitenden des Bundespersonals leisten generell höhere Beiträge an die 
berufliche Vorsorge als die Mitarbeitenden in den Vergleichsunternehmen. Bei einer 
Pensionierung im Alter 65 liegen die Altersleistungen der Pensionskasse PUBLICA 
heute im Mittelfeld der Vergleichseinrichtungen. Mit der vorgesehenen Umstellung 
auf das Beitragsprimat bleiben die Leistungen im Alter 65 praktisch gleichwertig. 
Unter dem revidierten PUBLICA-Gesetz werden die Renten bei vorzeitiger Pensionierung 
zwischen dem 60. und 65. Altersjahr unter die Werte der Vergleichseinrichtungen 
sinken. Zudem werden künftig ältere Versicherte im Vergleich beitragsmässig übermässig 
stark belastet.
- Bei den Invaliditätsleistungen liegt der von der PUBLICA vorgesehene Plan bei 
jüngeren Versicherten (Alter 35) im Durchschnitt der Vergleichsfirmen, bei älteren 
(ab Alter 50) leicht darunter. Diese Leistungen sind bereits heute so. Die Ehegattenrenten 
im Todesfall vor der Pensionierung liegen im vorgesehenen Plan tiefer als bei den 
Vergleichseinrichtungen und als im bisherigen Plan.

Wie geht es weiter?

Die Bundesverwaltung steht als Arbeitgeberin in direkter Konkurrenz mit schweizerischen 
und internationalen Organisationen und Unternehmen. Das  Eidg. Personalamt wird 
 deshalb bis im Sommer 2006 Empfehlungen erarbeitet, wie die Anstellungsbedingungen 
der Bundesverwaltung mittelfristig auf konkurrenzfähigem Niveau gehalten werden 
können. Die Vorschläge werden dem Bundesrat vorgelegt.

Wichtige Informationen zu den beiden Studien:

Am Lohnvergleich haben sich 14 Unternehmen der Privatwirtschaft, drei bundesnahe 
Unternehmen  sowie vier kantonale Verwaltungen beteiligt. Verglichen wurden insgesamt 
34 Funktionen der Bundesverwaltung. Dazu wurden die Lohndaten von 31'046 Personen 
- darunter 4'357 Mitarbeitende der Bundesverwaltung - erhoben, mit einer bewährten 
 Funktionsbewertungsmethode vergleichbar gemacht und ausgewertet. Neben diesen quantitativen 
Werten wurden Lohnnebenleistungen sowie weitere Anstellungsbedingungen erfragt und 
ausgewertet.

Bei der Auswahl der Unternehmen wurde geachtet auf: Branchenzugehörigkeit, Standort 
(national, Einbezug der Westschweiz), Grösse (mehr als 1000 Mitarbeitende), Durchlässigkeit 
im Arbeitsmarkt (direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber Bund). Zwei weitere Unternehmen 
wurden nur in den Pensionskassenvergleich einbezogen.  Dieser fand parallel zur 
Lohnvergleichsstudie statt. Inhalt waren die Vorsorgeleistungen sowie die Beitragsstruktur 
der Pensionskasse PUBLICA. Verglichen wurden Alters- und Risikoleistungen, die Überbrückungsrenten 
bei vorzeitiger Pensionierung sowie die Beiträge an die heutige Vorsorge des Bundes 
im Leistungsprimat und an die künftige Vorsorge im Beitragsprimat.

Da die detaillierten Ergebnisse den in den Studien aufgeführten Unternehmen vorbehalten 
sind, werden diese  nicht im elektronischen Netz veröffentlicht.

Links
Synthese der 2005 in Auftrag gegebenen Vergleichsstudien http://www.efd.admin.ch/d/dok/berichte/2005/12/vergleich.htm

Adresse für Rückfragen
Juan Gut, Direktor Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01
Marco Terribilini, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 47

Herausgeber
EFD - Eidgenössisches Finanzdepartement (Bern, 12.12.2005)
Internet: http://www.efd.admin.ch
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch