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Freilandhaltungsverbot wird nicht verlängert

Freilandhaltungsverbot wird nicht verlängert

Das Freilandhaltungsverbot läuft am 15. Dezember wie geplant aus. Der
Vogelzug ist grösstenteils abgeschlossen und bislang wurde in der
Schweiz kein Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt. Dank dem Engagement
von professionellen und hobbymässigen Geflügelhaltenden wurde das
Freilandhaltungsverbot ohne grössere Probleme umgesetzt.

Das hochansteckende Virus H5N1 wurde bislang bei keinem Zugvogel in
Mitteleuropa entdeckt. Dabei wurden knapp 800 Proben in der Schweiz und
Tausende in den Nachbarländern untersucht. Der Vogelzug ist Mitte
Dezember grösstenteils abgeschlossen. Ab dem 16. Dezember darf nun das
Schweizer Geflügel wieder ins Freie. Auch Geflügelmärkte und
-ausstellungen werden ab dann wieder erlaubt sein.

Die Zugvogel-Untersuchungen werden jedoch bis Januar weitergeführt.
Würde dabei ein Zugvogel mit H5N1 entdeckt, wäre ein
Freilandhaltungsverbot erneut möglich. Für diesen Fall sollten sich
Geflügelhaltende bereit halten. Zudem startet 2006 eine Überwachung auf
Vogelgrippe in Geflügelbetrieben, insbesondere in Freiland-Betrieben.

Auch Österreich hat bereits angekündigt, das Freilandhaltungsverbot
aufzuheben und Deutschland wird wahrscheinlich dasselbe tun.

Marcel Falk, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel. 031 323 84 96