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Massnahmenpaket zu Gunsten der Arbeitsmarktbeteiligung älterer

Massnahmenpaket zu Gunsten der Arbeitsmarktbeteiligung älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket beschlossen, das mit drei
konkreten Zielsetzungen die Arbeitsmarktbeteilung älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöhen will. Zum einen soll die
Sozialversicherungsgesetzgebung so angepasst werden, dass sich
Reduktionen des Beschäftigungsgrades und Funktionswechsel sowie die
Weiterführung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter nicht nachteilig
auswirken. Es soll sich künftig lohnen, länger zu arbeiten. Das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und das Eidgenössische
Departement des Innern (EDI) sind beauftragt worden, eine entsprechende
Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Zum andern sollen mit weiteren
Massnahmen des EVD die Arbeitsmarktchancen der älteren
ArbeitnehmerInnen verbessert und die Arbeitsbedingungen deren
veränderten Bedürfnissen angepasst werden.

Die Partizipation der älteren Erwerbstätigen am Arbeitsmarkt wird
mittelfristig bedingt durch die demografische Alterung auch für die
Schweiz immer wichtiger. Der Bundesrat hat deshalb das EVD am 18.
Februar 2004 beauftragt, im Rahmen des Pakets des Bundesrates zur
Wachstumspolitik Massnahmen auszuarbeiten, welche eine erhöhte
Beteiligung älterer Arbeitnehmer/innen am Arbeitsmarkt bewirken können.
Das Mandat wurde vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) gemeinsam
umgesetzt. Die Ergebnisse verschiedener Arbeitsgruppen sind in einem
Synthesebericht zusammengefasst.

1.  Ziel: Anreizneutrale Ausgestaltung der Sozialgesetzgebung
Die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind heute für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer so, dass eine Weiterführung der
Erwerbstätigkeit  wie auch die Reduktion des Beschäftigungsgrades oder
ein Funktionswechsel mit Nachteilen verbunden sind und insbesondere zu
lebenslangen Renteneinbussen führen können.
Es sollen deshalb einerseits Möglichkeiten geschaffen werden, den im
Lauf des Erwerbslebens veränderten Bedürfnissen und dem
Leistungsvermögen älterer Arbeitskräfte besser Rechnung zu tragen, ohne
dass dafür  Rentenkürzungen in Kauf genommen werden müssen.
Andererseits sollen Anreize für die Weiterarbeit über das 65.
Altersjahr hinaus geschaffen werden. Massnahmen dazu sind eine
flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit, Möglichkeiten der
Teilpensionierung bzw. des Rentenvorbezugs und -aufschubs,
Weiterversicherung des bisherigen Lohnes bei Lohnreduktion infolge
Funktionswechsel bzw. Herabsetzung des Beschäftigungsgrades, Vermeidung
von Zwangspensionierungen sowie die Äufnung von Altersgutschriften nach
dem 65. Altersjahr.

2. Ziel: Altersgerechte Arbeitsbedingungen und Verbesserung der
gesundheitlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit
und der Arbeitsmotivation
Vielerorts sind die Arbeitsbedingungen noch sehr wenig auf den
alterungsbedingten Leistungswandel der Erwerbstätigen ausgerichtet.
Fehlmeinungen und faktische Diskriminierungen sind heute noch weit
verbreitet.

Gezielte Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zentrale Zielsetzungen des Massnahmenpakets sind:

Förderungen der individuellen Wahrnehmung der Eigenverantwortung für
die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit im Alter;
Abbau von Altersdiskriminierung und Fehlmeinungen in der
Öffentlichkeit;
Abbau von Altersdiskriminierung und Fehlmeinungen in den Betrieben;
Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit in allen Phasen des
Erwerbslebens.
3. Ziel: Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer verbessern
Ältere Arbeitnehmer sind heute zwar noch unterdurchschnittlich von
Arbeitslosigkeit betroffen, doch gestaltet sich für sie die
Stellensuche oft schwierig. In den kommenden Jahren wird der Anteil der
älteren Arbeitnehmenden an der gesamten Erwerbsbevölkerung zunehmen.

Damit der sich ändernde Altersaufbau der Erwerbsbevölkerung die älteren
Arbeitnehmer in Zukunft begünstigen wird, sind eine befriedigende
Wirtschaftsentwicklung und ein gut funktionierender Arbeitsmarkt
notwendig. Unerlässlich wird ferner sein, die Wiedereingliederung
Arbeitsloser verstärkt auf die alternde Erwerbsbevölkerung
auszurichten. Dazu wird eine breite Palette von Massnahmen im Bereich
der Stellenvermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen notwendig
sein.

Der Synthesebericht ist abrufbar unter www.seco.admin.ch
(unter Themen/Arbeit/Dossier „Ältere Arbeitnehmer“).

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des seco
und des BSV unter www.seco.admin.ch www.bsv.admin.ch

Den Dienstleistungsbericht, ebenfalls eine Massnahme im Paket zur
Wachstumspolitik, finden Sie unter:
http://www.seco.admin.ch/news/00688/index.html?langÞ&noarchiv=yes

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Presse- und Informationsdienst

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seco:  Aymo Brunetti, Tel. 031 322 21 40, aymo.brunetti@seco.admin.ch
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