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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Finanzierung der Pflichtlagerhaltungskosten für Neuraminidasehemmer

Finanzierung der Pflichtlagerhaltungskosten für Neuraminidasehemmer

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern und
der betroffenen Branche die langfristige Finanzierung der Kosten der
Pflichtlagerhaltung an Neuraminidasehemmern sicherzustellen.

Das EVD wird nun in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement
des Innern (EDI) und mit der betroffenen Branche die langfristige
Finanzierung der Pflichtlagerhaltungskosten sowie gegebenenfalls die
gewinn- und verlustlose Liquidation solcher Lager sicherstellen. Im
Vordergrund steht dabei eine Lösung, welche sämtliche der
Arzneimittel-Pflichtlagerhaltung unterstellten Waren zur Finanzierung
heranzieht und die Pflichtlagerkosten auch auf Produkte mit behördlich
bewilligten Konsumentenpreisen überwälzt.

Bei der Bekämpfung von Grippepandemien kommt antiviralen Medikamenten
wie namentlich dem Neuraminidasehemmer Tamiflu eine Schlüsselrolle zu.
Als einfach anwendbares Produkt kann es bei Krankheitsausbruch
eingesetzt werden, bis ein entsprechend wirksamer Impfstoff bereit
steht.

Der Bundesrat hat bereits Anfang 2004 zur Sicherstellung der Versorgung
des Landes auch Neuraminidasehemmer der obligatorischen
Pflichtlagerhaltung unterstellt. Der Aufbau eines Pflichtlagers ist
inzwischen weitgehend abgeschlossen. Dieses Pflichtlager ist für die
Prophylaxe beim Gesundheitspersonal während 6 Wochen sowie für die
Therapie von 25% der Bevölkerung im Falle eines Ausbruchs einer
Grippepandemie gemäss den Empfehlungen der WHO ausreichend.

Grundsätzlich gilt für die Tragung der Pflichtlagerhaltungskosten das
Verursacherprinzip, d.h. die Kosten werden letztlich auf den Preis des
entsprechenden Produkts geschlagen. Pflichtlager werden aus
privatwirtschaftlichen Garantiefonds entschädigt, die durch Beiträge
gespiesen werden, welche bei der ersten Inverkehrsetzung der
betreffenden Güter erhoben werden. Dadurch entstehen dem Bund keinerlei
finanziellen Lasten.

Im Falle von Tamiflu kann der Garantiefonds die laufenden Kosten nicht
dauerhaft decken, da die Neuraminidasehemmer in normalen Zeiten zu
kleine Umsätze generieren, um ein genügendes Beitragsvolumen zu
schaffen.

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Gerold Lötscher, stv.
Direktor, Tel. 031 322 21 98  Peter Graf, Chef Sektion Pflichtlager,
Tel. 031 322 21 84