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Freihandelsabkommen Schweiz - EG: Aktualisierung der

Freihandelsabkommen Schweiz - EG: Aktualisierung der
Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2005 zwei Entwürfe von Beschlüssen des
Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens Schweiz - EG genehmigt.
Diese betreffen die Aktualisierung der Preisausgleichsmassnahmen für
landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte gemäss den aktuellen
Marktpreisdifferenzen und technische Anpassungen im Protokoll Nr. 2 zum
Freihandelsabkommen.

Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz - EG wurde im
Rahmen der Bilateralen Abkommen II revidiert. Es sieht vor, dass die
darin aufgeführten Referenzpreise von Agrargrundstoffen jährlich durch
den Gemischten Ausschuss überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Diese Referenzpreise sind massgebend für die Höhe der Einfuhrzölle und
der Ausfuhrbeiträge im bilateralen Handel von landwirtschaftlichen
Verarbeitungsprodukten.

Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses zur Aktualisierung der
Referenzpreise werden die Einfuhrzölle und die Ausfuhrbeiträge für
landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte voraussichtlich per  1.
Februar 2006 den aktuellen Marktpreisdifferenzen angepasst.

Mittels eines weiteren Beschlusses des Gemischten Ausschusses werden
technische Anpassungen im Protokoll Nr. 2 vorgenommen. Damit wird der
Schweiz unter anderem ermöglicht, für Milchgrundstoffe in
Milchgetränken Ausfuhrbeiträge für Ausfuhren nach der EU zu entrichten.

Mit der Genehmigung der Beschlussentwürfe durch den Bundesrat wird der
Vertreter der Schweiz im Gemischten Ausschuss ermächtigt, den
Beschlüssen zuzustimmen.

Aktualisierte Referenzpreise: www.ezv.admin.ch

Staatssekretariat für Wirtschaft:  Thomas Roth, Tel. 031 324 08 24
Bundesamt für Landwirtschaft:  Friedrich Brand, Tel. 031 322 26 72
Oberzolldirektion, Einfuhrzölle: Rolf List, Tel. 031 322 66 89
Oberzolldirektion, Ausfuhrbeiträge: Heinz Eng, Tel. 031 322 67 22