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Schweiz stimmt der Verwendung von IWF-Geldern zur Entschuldung zu

Schweiz stimmt der Verwendung von IWF-Geldern zur Entschuldung zu

09.12.2005 - Der Bundesrat hat beschlossen, bereits geleistete Beiträge an das verbilligte 
Kreditfenster des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Finanzierung der Entschuldung 
der hochverschuldeten Entwicklungsländer umzuwidmen. Damit wird ein bedeutender 
Teil der Kosten gedeckt, die dem IWF mit der Umsetzung der von den G8-Ländern lancierten 
und von den Bretton Woods-Institutionen verabschiedeten Entschuldungsinitiative 
entstehen. Mit dem Beschluss des Bundesrats wird ebenfalls sichergestellt, dass 
die entsprechenden Gelder zur Finanzierung von IWF-Krediten zur Abfederung exogener 
Schocks herangezogen werden können.

Zur Finanzierung der Initiative zur Entschuldung der ärmsten Entwicklungsländer 
hat die Schweiz der Umwidmung ihrer bereits geleisteten Beiträge an das verbilligte 
Kreditfazilität des Internationalen Währungsfonds (IWF) zugestimmt. Diese Mittel 
wurden zur Zinssubventionierung von Krediten im Rahmen der Armutsminderungs- und 
Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility, PRGF) treuhänderisch 
vom IWF verwaltet. Sie werden nun herangezogen, um einen Teil der Kosten zu decken, 
die dem IWF mit der Umsetzung der Entschuldungsinitiative entstehen. Hierzu war 
eine Änderung der Statuten des PRGF Treuhandfonds nötig. Damit diese wirksam wird, 
bedarf es der Zustimmung aller Geberländer, die zum Treuhandfonds beigetragen haben.

Die Schweiz hat sich mit einem A-fonds-perdu-Beitrag von SZR 41.2 Millionen (rund 
77 Millionen Franken) am Zinsverbilligungskonto des PRGF Treuhandfonds beteiligt. 
Der Betrag wurde ab Juni 1995 in zehn jährlichen Tranchen zu je SZR 4.1 Millionen 
überwiesen. Der schweizerische Beitrag entspricht einem Anteil von 2.8 Prozent der 
bilateralen Zuwendungen an den PRGF Treuhandfonds.

Die G8-Län­der haben im Juli 2005 die Initiative zur weiteren Entschuldung der hochverschuldeten, 
vornehmlich afrikanischen, Entwicklungsländer beschlossen. Die Initiative soll einen 
wichtigen Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele der UNO leisten. 
Im Zuge der Initiative sollen die Ausstände der berechtigten Länder bei Weltbank, 
Internationalem Währungsfonds und Afrikanischer Entwicklungsbank zu 100 Prozent 
gestrichen werden. Anlässlich der Tagungen des Internationalen Finanz- und Währungsausschusses 
und des Entwicklungsausschusses des IWF und der Weltbank vom 24. und 25. September 
2005 in Washington DC wurde ein von der Schweiz mitgetragener Grundsatzentscheid 
zur Umsetzung dieser Initiative durch den IWF bis Ende Jahr gefällt.

Die von der Schweiz umgewidmeten Gelder können auch für ein neues Kreditfenster 
im Rahmen der PRGF für die Abfederung von exogenen Schocks (Exogenous Shocks Facility, 
oder ESF) herangezogen werden. ESF-Kredite sollen im Rahmen eines gegenüber der 
PRGF verkürzten Anpassungsprogramms gesprochen werden. Dieses würde ein bis zwei 
Jahre dauern. Die ESF-Programme sollen sicherstellen, dass geeignete Massnahmen 
zur Wiederherstellung einer nachhaltigen aussenwirtschaftlichen Situation getroffen 
werden und die Anfälligkeit der zum Teil sehr offenen Volkswirtschaften der Entwicklungsländer 
auf exogene Schocks verringert wird.

Adresse für Rückfragen
Paul Inderbinen, stv. Leiter Sektion IWF und internationale Finanzierungsfragen, 
Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 61 66

Herausgeber
EFD - Eidgenössisches Finanzdepartement (Bern, 09.12.2005)
Internet: http://www.efd.admin.ch
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch