Schweiz stimmt der Verwendung von IWF-Geldern zur Entschuldung zu
Schweiz stimmt der Verwendung von IWF-Geldern zur Entschuldung zu
09.12.2005 - Der Bundesrat hat beschlossen, bereits geleistete Beiträge an das verbilligte
Kreditfenster des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Finanzierung der Entschuldung
der hochverschuldeten Entwicklungsländer umzuwidmen. Damit wird ein bedeutender
Teil der Kosten gedeckt, die dem IWF mit der Umsetzung der von den G8-Ländern lancierten
und von den Bretton Woods-Institutionen verabschiedeten Entschuldungsinitiative
entstehen. Mit dem Beschluss des Bundesrats wird ebenfalls sichergestellt, dass
die entsprechenden Gelder zur Finanzierung von IWF-Krediten zur Abfederung exogener
Schocks herangezogen werden können.
Zur Finanzierung der Initiative zur Entschuldung der ärmsten Entwicklungsländer
hat die Schweiz der Umwidmung ihrer bereits geleisteten Beiträge an das verbilligte
Kreditfazilität des Internationalen Währungsfonds (IWF) zugestimmt. Diese Mittel
wurden zur Zinssubventionierung von Krediten im Rahmen der Armutsminderungs- und
Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility, PRGF) treuhänderisch
vom IWF verwaltet. Sie werden nun herangezogen, um einen Teil der Kosten zu decken,
die dem IWF mit der Umsetzung der Entschuldungsinitiative entstehen. Hierzu war
eine Änderung der Statuten des PRGF Treuhandfonds nötig. Damit diese wirksam wird,
bedarf es der Zustimmung aller Geberländer, die zum Treuhandfonds beigetragen haben.
Die Schweiz hat sich mit einem A-fonds-perdu-Beitrag von SZR 41.2 Millionen (rund
77 Millionen Franken) am Zinsverbilligungskonto des PRGF Treuhandfonds beteiligt.
Der Betrag wurde ab Juni 1995 in zehn jährlichen Tranchen zu je SZR 4.1 Millionen
überwiesen. Der schweizerische Beitrag entspricht einem Anteil von 2.8 Prozent der
bilateralen Zuwendungen an den PRGF Treuhandfonds.
Die G8-Länder haben im Juli 2005 die Initiative zur weiteren Entschuldung der hochverschuldeten,
vornehmlich afrikanischen, Entwicklungsländer beschlossen. Die Initiative soll einen
wichtigen Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele der UNO leisten.
Im Zuge der Initiative sollen die Ausstände der berechtigten Länder bei Weltbank,
Internationalem Währungsfonds und Afrikanischer Entwicklungsbank zu 100 Prozent
gestrichen werden. Anlässlich der Tagungen des Internationalen Finanz- und Währungsausschusses
und des Entwicklungsausschusses des IWF und der Weltbank vom 24. und 25. September
2005 in Washington DC wurde ein von der Schweiz mitgetragener Grundsatzentscheid
zur Umsetzung dieser Initiative durch den IWF bis Ende Jahr gefällt.
Die von der Schweiz umgewidmeten Gelder können auch für ein neues Kreditfenster
im Rahmen der PRGF für die Abfederung von exogenen Schocks (Exogenous Shocks Facility,
oder ESF) herangezogen werden. ESF-Kredite sollen im Rahmen eines gegenüber der
PRGF verkürzten Anpassungsprogramms gesprochen werden. Dieses würde ein bis zwei
Jahre dauern. Die ESF-Programme sollen sicherstellen, dass geeignete Massnahmen
zur Wiederherstellung einer nachhaltigen aussenwirtschaftlichen Situation getroffen
werden und die Anfälligkeit der zum Teil sehr offenen Volkswirtschaften der Entwicklungsländer
auf exogene Schocks verringert wird.
Adresse für Rückfragen
Paul Inderbinen, stv. Leiter Sektion IWF und internationale Finanzierungsfragen,
Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 61 66
Herausgeber
EFD - Eidgenössisches Finanzdepartement (Bern, 09.12.2005)
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