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Bundesrat will das Haager Wertpapierübereinkommen unterzeichnen

Bern, 09.12.2005. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, das Haager Wertpapierübereinkommen zu unterzeichnen. Damit will er einen Beitrag zur Schaffung eines modernen und sicheren Finanzplatzes leisten. Eine Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens ist in Bearbeitung.

Aktien und andere Wertpapiere werden heute in der Regel nicht mehr durch die Anleger selbst, sondern durch Finanzintermediäre verwahrt. Der Besitz des Wertpapiers hat bei dieser mediatisierten Wertpapierverwahrung keine Bedeutung mehr. Der Anspruch eines Anlegers auf eine bestimmte Anzahl Wertpapiere ist durch eine Gutschrift in einem Konto ausgewiesen, das der Finanzintermediär auf den Namen des Anlegers führt. Die Wertpapierbestände der Finanzintermediäre sind ihrerseits durch Gutschriften in Wertpapierkonten bei einer zentralen Wertpapierverwahrungsstelle ausgewiesen. Die rechtlichen Grundlagen der mediatisierten Wertpapierverwahrung sind heute veraltet und müssen modernisiert werden.

Einheitliche Rechtsanwendung
Das Haager Wertpapierübereinkommen ist das bedeutendste Projekt zur Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts im Bereich der mediatisiert verwahrten Wertpapiere. Dieses unter Mitwirkung der Schweiz erarbeitete Übereinkommen enthält Regeln, um das bei grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht bestimmen zu können. Diesem sog. Kollisionsrecht kommt entscheidende Bedeutung zu, weil der Anteil der grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäfte besonders hoch ist und zugleich die Rechtsunsicherheit gross ist. Die mediatisierte und elektronische Wertpapierverwahrung hat nämlich dazu geführt, dass sich nur noch mit äusserst grossem Aufwand feststellen lässt, wo ein Wertpapier verwahrt wird und welches Recht demzufolge anwendbar ist. Das Haager Wertpapierübereinkommen schafft hier Klarheit. Es lässt eine begrenzte Rechtswahl durch die Parteien zu und gewährleistet eine einheitliche Rechtsanwendung.

Übernahme ins schweizerische Recht
Zurzeit steht noch nicht fest, wann das Haager Wertpapierübereinkommen in Kraft treten wird. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, die Regeln dieses Übereinkommens in das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) zu übernehmen. Damit wird dieses moderne Regelungswerk bis zum völkerrechtlichen Inkrafttreten als autonomes Recht gelten und die Rechtssicherheit des schweizerischen Finanzplatzes erhöhen. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidg. Finanzdepartement (EFD) werden die Botschaft zur Ergänzung des IPRG und zur Ratifikation des Haager Wertpapierübereinkommens sowie zum Bucheffektengesetz, welches das Wertpapierrecht inhaltlich modernisiert, ausarbeiten.


Weitere Auskünfte:

Alexander R. Markus, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 75