Bundesrat will das Haager Wertpapierübereinkommen
unterzeichnen
Bern, 09.12.2005. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, das Haager
Wertpapierübereinkommen zu unterzeichnen. Damit will er einen Beitrag zur
Schaffung eines modernen und sicheren Finanzplatzes leisten. Eine Botschaft zur
Ratifikation des Übereinkommens ist in
Bearbeitung.
Aktien
und andere Wertpapiere werden heute in der Regel nicht mehr durch die Anleger
selbst, sondern durch Finanzintermediäre verwahrt. Der Besitz des Wertpapiers
hat bei dieser mediatisierten Wertpapierverwahrung keine Bedeutung mehr. Der
Anspruch eines Anlegers auf eine bestimmte Anzahl Wertpapiere ist durch eine
Gutschrift in einem Konto ausgewiesen, das der Finanzintermediär auf den Namen
des Anlegers führt. Die Wertpapierbestände der Finanzintermediäre sind
ihrerseits durch Gutschriften in Wertpapierkonten bei einer zentralen
Wertpapierverwahrungsstelle ausgewiesen. Die rechtlichen Grundlagen der
mediatisierten Wertpapierverwahrung sind heute veraltet und müssen modernisiert
werden.
Einheitliche
Rechtsanwendung
Das Haager
Wertpapierübereinkommen ist das bedeutendste Projekt zur Vereinheitlichung des
internationalen Privatrechts im Bereich der mediatisiert verwahrten Wertpapiere.
Dieses unter Mitwirkung der Schweiz erarbeitete Übereinkommen enthält Regeln, um
das bei grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht bestimmen
zu können. Diesem sog. Kollisionsrecht kommt entscheidende Bedeutung zu, weil
der Anteil der grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäfte besonders hoch ist und
zugleich die Rechtsunsicherheit gross ist. Die mediatisierte und elektronische
Wertpapierverwahrung hat nämlich dazu geführt, dass sich nur noch mit äusserst
grossem Aufwand feststellen lässt, wo ein Wertpapier verwahrt wird und welches
Recht demzufolge anwendbar ist. Das Haager Wertpapierübereinkommen schafft hier
Klarheit. Es lässt eine begrenzte Rechtswahl durch die Parteien zu und
gewährleistet eine einheitliche Rechtsanwendung.
Übernahme ins
schweizerische Recht
Zurzeit
steht noch nicht fest, wann das Haager Wertpapierübereinkommen in Kraft treten
wird. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, die Regeln dieses Übereinkommens in
das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) zu übernehmen. Damit
wird dieses moderne Regelungswerk bis zum völkerrechtlichen Inkrafttreten als
autonomes Recht gelten und die Rechtssicherheit des schweizerischen
Finanzplatzes erhöhen. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das
Eidg. Finanzdepartement (EFD) werden die Botschaft zur Ergänzung des IPRG und
zur Ratifikation des Haager Wertpapierübereinkommens sowie zum
Bucheffektengesetz, welches das Wertpapierrecht inhaltlich modernisiert,
ausarbeiten.
Weitere Auskünfte:
Alexander R. Markus, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41
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