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Internationale Gesundheitsvorschriften: Vernehmlassung eröffnet

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 9. Dezember 2005

Internationale Gesundheitsvorschriften: Vernehmlassung
eröffnet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2005 das Eidgenössische
Departement des Innern beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zu den
möglichen Konsequenzen aus der Umsetzung der Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV) durchzuführen. Hauptziel der IGV ist die
Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten, ohne dabei den
internationalen Waren- und Personenverkehr unnötig zu behindern. Die IGV
treten am 15. Juni 2007 in Kraft. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende
Februar 2006.

Die ersten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurden 1951 unter
dem Namen "Internationales Sanitätsreglement (ISR)" von der
Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedet und sind seither dreimal
revidiert worden. Die z.Z. noch geltenden Vorschriften sind ein technisches
Reglement zur Kontrolle und Eindämmung von Pest, Cholera und Gelbfieber.
Durch eine Totalrevision entstanden daraus die Internationalen
Gesundheitsvorschriften, die auf alle Ereignisse anwendbar sind, die eine
akute Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können, ob durch
biologische oder chemische Einwirkungen oder ionisierende Strahlung
verursacht, und ob sie natürlich, unabsichtlich (z.B. Laborunfall) oder
absichtlich eingetreten sind. Für Infektionskrankheiten sind die IGV damit
das zentrale Instrument des Völkerrechts; für andere
Gesundheitsgefährdungen, für welche bereits ein international anerkanntes
Vorgehen besteht, legen die IGV die subsidiäre Rolle der WHO fest.

Weitere wesentliche Änderungen in den IGV im Vergleich zum ISR betreffen die
breite Definition des Begriffs "Krankheit", die Einrichtung einer ständig
rund um die Uhr verfügbaren, zentralen Stelle (die sog. Nationale
IGV-Anlaufstelle) sowie ein innovatives Instrument das erlaubt, eine
gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite festzustellen. Die IGV
werden den Schutz der Bevölkerungen vor akuten Gesundheitsgefährdungen in
allen Teilen der Welt signifikant verbessern helfen. Die Vernehmlassung
dauert bis 28. Februar 2006. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen
beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht werden.

Bezug der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des erläuternden
Berichts: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Gaudenz Silberschmidt, Leiter Internationales BAG, Telefon 031/
322 95 05