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Massnahmen gegen gefährliche Hunde bis Ende Januar

Massnahmen gegen gefährliche Hunde bis Ende Januar

Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden müssen in
der gesamten Schweiz einheitlich und rasch eingeführt werden. Darin
waren sich das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die
KantonstierärztInnen heute an einer Telefonkonferenz einig. Bis Ende
Januar 2006 wird Herrn Bundesrat Joseph Deiss ein Massnahmenpaket
vorgeschlagen - auf Basis der Erfahrungen der Kantone mit griffigen
Hundegesetzen.

Schutzmassnahmen sind auf breiter Front nötig  von der Einfuhr über die
Zucht bis zur Haltung von Hunden. Das BVET und andere Bundesbehörden,
verschiedene KantonstierärztInnen, die Polizei- und
JustizdirektorInnen, die Schweizerische Kynologische Gesellschaft und
die Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Verhaltensmedizin
treffen sich bereits in den nächsten Tagen und werden bis Ende Januar
ein Massnahmenpaket für die gesamte Schweiz erarbeiten. Darin muss auch
geklärt sein, wie die Massnahmen wirkungsvoll umgesetzt werden können.

Einiges ist bereits beschlossen. Auf Bundesebene müssen bis Ende 2006
alle Hunde gekennzeichnet und in einer Datenbank erfasst sein. Das
Tierschutzgesetz, das Mitte Dezember in den Räten zu Ende beraten sein
wird, gibt dem Bund die Kompetenz, Haltung und Zucht von Hunden zu
regeln. Vorgesehen ist etwa ein Verbot, Hunde auf Aggressivität zu
züchten. In den Kantonen sind die im Jahr 2000 beschlossenen Massnahmen
sehr unterschiedlich umgesetzt worden. Mit dem Beschluss von heute wird
deshalb eine in der gesamten Schweiz einheitliche Lösung angestrebt.

http://www.bvet.admin.ch/tierschutz/00231/00233/index.html?langÞ

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Marcel Falk Kommunikation BVET 031 / 323 84 96