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Kantone erbringen weiterhin logistische Leistungen für die Armee: Vertragsverhandlungen können beginnen

3003 Bern, 2. Dezember 2005

Medieninformation

Kantone erbringen weiterhin logistische Leistungen für die Armee:
Vertragsverhandlungen können beginnen

Vertreter der Logistikbasis der Armee (LBA) haben sich zusammen mit den
Militärdirektoren über die künftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantone
geeinigt. Im 2006 werden die Verträge für die kantonalen Logistikleistungen
ab 2007 erstellt. Neben Leistungen für die Retablierung der Persönlichen
Ausrüstung, übernehmen einige Kantone Instandhaltungs- und
Unterhaltsaufgaben für die Armee. Der Umfang der jährlichen Leistungen wird
gegenüber 2005 von 37 auf rund 10 Millionen Franken zurückgehen.

Das Stationierungskonzept der Armee, das am 21. Juli 2005 vom VBS genehmigt
wurde, definiert die künftigen Dimensionen von Ausbildungs-, Einsatz- und
Logistikinfrastruktur. Im Rahmen des umfassenden Vernehmlassungsverfahrens
mit den Kantonen haben sich im Bereich Logistik unter anderem Bedürfnisse
nach eigenen Retablierungsstellen ergeben. Die Armee hat vorgeschlagen, die
aktuell 45 auf 16 Standorte zu reduzieren. Damit hätten neunzig Prozent der
Dienstpflichtigen im Umkreis von maximal 26 Kilometern eine
Retablierungsstelle zur Verfügung. Retablierungsstellen erledigen sämtliche
anfallenden Anpassungen der Persönlichen Ausrüstung, die Armeeangehörige
während der Dienstpflicht benötigen.

Ein Grossteil der Kantone hat gewünscht, weiterhin eine Retablierungsstelle
betreiben zu können. Für sie ist es wesentlich, die Bedürfnisse von
Zivilschutz, Feuerwehr und weiteren Angehörigen ähnlicher Organisationen
nach Ausrüstung erfüllen zu können. Weiter wünschen die Kantone, dass der
Kontakt zwischen ihnen und den Armeeangehörigen während der Dienstzeit
bestehen bleibt.

Sieben zusätzliche Retablierungsstellen und weitere kantonale Leistungen
An ihrer Sitzung vom 2. Dezember haben sich Armee und Kantone geeinigt.
Neben den gesetzten 16 Retablierungsstellen entstehen gemäss aktuellem
Planungsstand sieben weitere. Mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden,
Obwalden und Basel-Landschaft soll künftig in jedem Kanton eine
Retablierungsstelle betrieben werden. Der Kanton Solothurn wünscht eine
zusätzliche Stelle auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare.

Dort, wo diese Servicestellen auf künftigen Logistik-Center-Standorten oder
auf anderen Infrastrukturen des Bundes liegen, werden sie weiterhin durch
Angestellte des Bundes betrieben. Die geplanten sieben zusätzlichen
Retablierungsstellen werden mit kantonalen Angestellten besetzt. Die LBA
bezahlt die Kantone für die effektiv beanspruchten Leistungen. Die Armee
geht davon aus, dass durchschnittlich eine halbe bis drei Arbeitsstellen für
den Betrieb einer Retablierungsstelle benötigt werden. Für diese künftige
Zusammenarbeit werden die entsprechenden Verträge erstellt. Sie gelten ab 1.
Januar 2007.

2005 rund 37, ab 2007 noch rund 10 Millionen Franken
Im Rahmen des Stationierungskonzepts hat die Armee sämtliche kantonalen
Zeughausverträge auf den 31. Dezember 2006 gekündigt. Dennoch wird die Armee
auch weiterhin auf kantonale Unterstützung zählen können. Neben dem Betrieb
der Retablierungsstellen werden gewisse Leistungen in den Vorortlagern auf
Waffenplätzen und im Rahmen der Instandhaltung gefragt sein. Das bedeutet,
dass mit den betroffenen Kantonen neue Leistungsverträge vereinbart werden.
Gemäss aktuellem Planungsstand handelt es sich dabei um jährliche
Gesamtausgaben von rund 10 Millionen Franken. Im Jahre 2005 zahlt der Bund
den Kantonen, rund 37 Millionen Franken für Zeughausleistungen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT,
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