Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Entlastungsprogramm 2004 tritt am 1. Januar 2006 in Kraft


MEDIENMITTEILUNG

Entlastungsprogramm 2004 tritt am 1. Januar 2006 in Kraft

02. Dez 2005 (EFD) Der Bundesrat hat nach Ablauf der Referendumsfrist am 6.
Oktober 2005 beschlossen, das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2004
(EP 04) wie geplant auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.
Das als Mantelerlass konzipierte Bundesgesetz enthält die verschiedenen
Gesetzesänderungen, die zur Umsetzung des Entlastungsprogrammes notwendig
sind. Im Zentrum steht dabei das Bundesgesetz über Massnahmen zur
Verbesserung des Bundeshaushaltes, das die Sparaufträge an den Bundesrat
beinhaltet.

Mit dem EP 04, das im Übrigen auch die Aufgabenverzichtsplanung der
Verwaltung umfasst, wird der Haushalt des Bundes 2006 um 1,1 Milliarden
Franken entlastet. Für 2007 und 2008 enthält das EP 04 Entlastungen von je
fast 2 Milliarden. Diese Entlastungen sind im Voranschlag 2006 und im
Finanzplan 2007-2009 bereits enthalten.

Das EP 04 ist Bestandteil der kurzfristig wirkenden Massnahmen der
bundesrätlichen Sanierungsstrategie. Mittel- bis langfristig sollen die
Verwaltungsreform, die systematische Aufgabenüberprüfung gestützt auf ein
Aufgabenportfolio sowie strukturelle Reformen in den einzelnen
Aufgabengebieten für eine nachhaltige Finanzpolitik sorgen.

Auskunft:
Marianne Widmer, Eidgenössische Finanzverwaltung, 031 323 86 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch