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Bundesrat für Erleichterungen im Agrotourismus

Medienmitteilung

Bundesrat für Erleichterungen im Agrotourismus

Der Bundesrat will die Raumplanungsvorschriften lockern, damit die
Landwirtschaft ihr Einkommen durch Nebenerwerbstätigkeiten etwa im
Agrotourismus aufbessern kann. Der Bundesrat hat eine entsprechende
Teilrevision des Raumplanungsgesetzes an das Parlament verabschiedet, in der
gezielt jene Aktivitäten mit einem engen Bezug zu einem landwirtschaftlichen
Gewerbe privilegiert werden. Weiter verbessert er die Voraussetzungen für
die hobbymässige und artgerechte Tierhaltung.

Der Bundesrat hat am 2.12.2005 von den Ergebnissen des
Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen. Ein Grossteil der Vernehmlasser
anerkennt, dass die Nebenerwerbsmöglichkeiten für die Bäuerinnen und Bauern
möglichst rasch verbessert werden sollten.  Die Vorlage wurde von einer
Mehrzahl der Beteiligten - so auch von 19 Kantonen und drei
Bundesratsparteien (CVP, FDP, SVP) - positiv beurteilt. An der Trennung von
Bau- und Nichtbaugebiet soll festgehalten werden, Gewerbetreibende
ausserhalb und innerhalb der Bauzonen sind möglichst gleich zu behandeln.

Der Bundesrat trägt der Kritik aus links-grünen und gewerblichen Kreisen
Rechnung, indem er gezielt Aktivitäten und Dienstleistungen fördert, die nur
von einem landwirtschaftlichen Gewerbe angeboten werden können. Dies trifft
beispielsweise auf Besenwirtschaften, «Schlafen im Stroh», Gästezimmer auf
dem Bauernhof, Heubäder oder ähnliche Wellness-Angebote sowie auf
sozialtherapeutische Angebote zu, bei denen das Leben auf dem Bauernhof
einen wesentlichen Teil der Betreuung ausmacht. Daher sollen  die
Möglichkeiten für den Agrotourismus verbessert werden. Wer solche
nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe einrichten will, soll künftig vom
Nachweis befreit sein, dass das landwirtschaftliche Gewerbe nur mit einem
Zusatzeinkommen weiter bestehen kann.. Bei diesen Nebenbetrieben sollen,
falls nicht genügend Raum vorhanden ist, auch kleinere Anbauten möglich
sein. Unter der Voraussetzung, dass der überwiegende Teil der im
Nebenbetrieb anfallenden Arbeiten durch die Bewirtschafterfamilie geleistet
wird, soll auch Personal angestellt werden dürfen, das ausschliesslich für
den Nebenbetrieb tätig ist.

Keine Autogaragen in Landwirtschaftszone

Für die nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe ohne engen sachlichen Bezug
zum landwirtschaftlichen Gewerbe (z. B. Autogaragen, Karosseriespenglereien
oder Landmaschinenwerkstätten) soll grundsätzlich am geltenden Recht
festgehalten werden.

Um die Möglichkeiten für die Landwirtschaft zu verbessern und einen Beitrag
zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Schweiz zu
leisten, sollen künftig auch Bauten und Anlagen zur Gewinnung von Energie
aus Biomasse auf dem landwirtschaftlichen Boden zonenkonform sein.

Wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen, sollen auch bessere Voraussetzungen
für die hobbymässige und artgerechte Tierhaltung geschaffen werden. Auf die
Zulassung von bescheiden dimensionierten Reitplätzen soll angesichts der
diesbezüglich sehr kontroversen Vernehmlassungsergebnisse vorab verzichtet
werden. Diese Thematik wird im Hinblick auf die umfassende Revision des RPG
nochmals geprüft. Mit einschränkenden Bestimmungen sollen die Kantone den
unterschiedlichen regionalen Verhältnissen bei Bedarf künftig besser
Rechnung tragen können.

Bern, 2. Dezember 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Pierre-Alain Rumley, Direktor, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Tel. 031
322 40 51

Stephan Scheidegger, Leiter Recht und Finanzen, Bundesamt für
Raumentwicklung (ARE),
Tel. 031 322 40 65

Beilagen:         Bericht über die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
(Ergebnisbericht)
         Botschafts- und Erlassentwurf
         Faktenblatt