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Infrastrukturfonds für Agglomerationen und Nationalstrassennetz

Medienmitteilung

Infrastrukturfonds für Agglomerationen und Nationalstrassennetz

Die wachsende Mobilität und die damit verbundenen Verkehrsprobleme in den
Agglomerationen und auf den Nationalstrassen sollen auch künftig bewältigt
werden können. Der Bundesrat will deshalb die wichtigen Projekte über einen
Infrastrukturfonds finanzieren. Gleichzeitig erhalten auch die Randregionen
und Berggebiete mehr finanzielle Unterstützung. Der Bundesrat hat die
Botschaft über den Infrastrukturfonds ans Parlament verabschiedet.

In den Agglomerationen und auf dem Nationalstrassennetz führt der wachsende
Verkehr zunehmend zu Staus und Verkehrszusammenbrüchen. Dieses Problem
gefährdet auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die
Entwicklung des Landes. Deshalb besteht für den Bundesrat Handlungsbedarf.
Das UVEK schlug dem Bundesrat vor, sowohl die dringlichen wie auch die
mittel- und längerfristigen Projekte aus einem Fonds zu finanzieren. Dieser
Infrastrukturfonds umfasst folgende Elemente:

·       Laufzeit und Alimentierung: Der Fonds soll 2008 eingeführt werden.
Er wird mit einer Ersteinlage von 2,2 Milliarden Franken aus den Reserven
und Erträgen der Mineralölsteuer alimentiert. Bei einer Befristung auf 20
Jahre wird der Infrastrukturfonds insgesamt 20 Milliarden Franken enthalten.

·       Mittelverwendung: Die 20 Milliarden Franken entfallen auf drei
Bereiche: 8,5 Milliarden Franken werden für die Fertigstellung des
Nationalstrassennetzes und 5,5 Milliarden für die Gewährleistung seiner
Funktionsfähigkeit verwendet. Mit 6 Milliarden Franken werden die
Verkehrsinfrastrukturen beim Agglomerationsverkehr modernisiert. Weil die
Kantone mindestens die Hälfte dieser Kosten selbst bezahlen müssen, entsteht
ein Investitionsvolumen von insgesamt 12 Milliarden Franken.

·       Dringende und baureife Vorhaben: Gleichzeitig mit der Einführung des
Infrastrukturfonds soll das Parlament einen Teil der Fondsmittel freigeben.
2,3 Milliarden Franken dienen für dringende und bis 2008 baureife
Agglomerationsverkehrsprojekte. Das UVEK hat gestützt auf Eingaben der
Kantone eine Liste von entsprechenden Projekten (siehe Faktenblatt)
ausgearbeitet. Für die rasche Fertigstellung des Nationalstrassennetzes
werden 8,5 Milliarden Franken verwendet. Die meisten der noch fehlenden
Streckenabschnitte  werden dank dieser Lösung bis 2015 in Betrieb sein.

·       Programme: Der Bundesrat wird dem Parlament spätestens zwei Jahre
nach Einführung des Fonds je ein Programm unterbreiten, damit die
Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes gewährleistet und die
Agglomerationsprogramme mitfinanziert werden können. Dafür werden die
restlichen Fondsgelder verwendet. Weitere Freigaben durch das Parlament
erfolgen alle vier Jahre.

Der Bund musste auch bisher dafür sorgen, dass das Nationalstrassennetz
fertig gestellt wird und seine Funktionsfähigkeit gewährleistet bleibt.
Diese Aufgaben werden nun über den Infrastrukturfonds finanziert, was mehr
Verlässlichkeit und Planungssicherheit bedeutet. Ausserdem können
Rückstellungen abgebaut werden, so dass die Mineralölsteuer nicht erhöht
werden muss. Neu wird auch der Agglomerationsverkehr finanziert. Der
Infrastrukturfonds ist zeitlich befristet und darf sich nicht verschulden.
Er ist konform mit der Schuldenbremse des Bundes.

Randregionen und Berggebiete erhalten zusätzliche Mittel

Mit der heutigen Botschaft hat der Bundesrat auch zusätzliche Unterstützung
für Randregionen und Berggebiete beschlossen. Diese sollen für die Wert- und
Substanzerhaltung der bestehenden Infrastrukturen mehr Mittel aus der LSVA
und den Hauptstrassengeldern des Bundes erhalten, insgesamt jährlich rund 45
Millionen Franken.

Der Infrastrukturfonds war in der Vernehmlassung vom Frühjahr 2005
grundsätzlich auf Zustimmung gestossen (siehe Kasten). Der
verkehrspolitische Handlungsbedarf und die Stossrichtung des Bundesrates
wurden als richtig beurteilt. Die wichtigsten Änderungswünsche wurden im
Konzept des UVEK aufgenommen.

Vernehmlassungsergebnisse

Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat den Infrastrukturfonds
grundsätzlich unterstützt. Der Handlungsbedarf wurde von niemandem
bestritten und auch die generelle Stossrichtung der Vorlage als richtig
beurteilt. Einverstanden war eine grosse Mehrheit der Vernehmlasser mit der
vorgeschlagenen Bundesunterstützung für den Agglomerationsverkehr, mit der
raschen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes über den Fonds, mit dem
Abbau der Rückstellung bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr und mit
flankierenden Massnahmen für Randregionen und Berggebiete.

Zahlreiche Mitwirkende äusserten auch Vorbehalte: Ein grosser Teil lehnte
den vorgeschlagenen Dringlichkeitsfonds ab und verlangte die rasche
Einführung eines Infrastrukturfonds, welcher auch eine Übergangsregelung für
dringende und heute baureife Projekte umfassen soll. Kontrovers beurteilt
wurde die Aufteilung der Gelder auf einzelne Verkehrsträger und Projekte,
wobei das Spektrum der Forderungen von einer reinen Strassenfinanzierung bis
zu einer ausschliesslichen Förderung des öffentlichen und des
Langsamverkehrs reichte. Als ungenügend wurden schliesslich die
bundesrätlichen Vorschläge für die Randregionen und Berggebiete erachtet.

Bern, 2. Dezember 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Christian Albrecht, Leiter Sektion Verkehrspolitik, Bundesamt für
Raumentwicklung (ARE), Tel: 031 322 55 57