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Samnaun und Tschlin: Neuregelung der Kompensation der Mehrwertsteuerausfälle


MEDIENMITTEILUNG

Samnaun und Tschlin: Neuregelung der Kompensation der Mehrwertsteuerausfälle

02. Dez 2005 (ESTV) Seit dem 1. Januar 2001 zahlen die beiden bündnerischen
Gemeinden Samnaun und Tschlin dem Bund Kompensationszahlungen auf entgangene
Mehrwertsteuer-Einnahmen. Auf Grund der gemachten Erfahrungen hat sich die
bisherige Regelung zwischen dem Bund und den beiden Gemeinden als
verbesserungswürdig erwiesen. Dem neu ausgehandelten Vertrag hat der
Bundesrat heute zugestimmt.
Solange die beiden bündnerischen Talschaften Samnaun und Sampuoir aus dem
schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind, gilt das am 1. Januar 2001
in Kraft getretene Mehrwertsteuergesetz in diesen beiden Talschaften nur für
Dienstleistungen und Leistungen des Hotel- und Gastgewerbes, nicht aber für
Lieferungen von Gegenständen. Die dem Bund dadurch entstehenden
Steuerausfälle sind durch die Gemeinden Samnaun und Tschlin zu kompensieren.

Der zwischen dem Bund und den beiden genannten Gemeinden abgeschlossene
Vertrag ist seit dem 1. Januar 2001 wirksam. Nach drei Jahren Erfahrungen
hat es sich gezeigt, dass Berechnungsbasis und Berechnungsmethode zu
verbessern sind. Um der Realität möglichst nahe kommende
Kompensationszahlungen zu erhalten, wurden mit den Gemeindevertretern
entsprechende Verhandlungen geführt. Dem von der Eidg. Steuerverwaltung ESTV
ausgearbeiteten neuen Vertragsentwurf stimmten beide Gemeinden zu.

Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch