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Revision der Bodensee-Schifffahrtsordnung

Medienmitteilung

Revision der Bodensee-Schifffahrtsordnung

Auf dem Bodensee werden Wassermotorräder verboten. Eine regelmässige
Abgaswartung wird für alle Schiffsmotoren eingeführt. Der Bundesrat hat die
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechend angepasst. Die revidierte
BSO tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Die Regelung der Schifffahrt auf dem Bodensee basiert auf einem Abkommen
zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz aus dem Jahre 1973. Es
sieht vor, dass die Vertragsstaaten einheitliche Schifffahrtsvorschriften
für den Bodensee erlassen. Diese sind in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
(BSO) enthalten.

Die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) arbeitet
Vorschläge zur Revision der BSO aus, welche von den Regierungen der
Vertragsstaaten erlassen werden. In der Schweiz hat der Bundesrat diese
Kompetenz.

Die Änderungen im Detail

Die letzte Revision der BSO erfolgte am 24. März 2004. Nun sind weitere
Anpassungen notwendig, die allgemeine Schifffahrtsbelange und
Abgasvorschriften betreffen.

Konkret wird die revidierte BSO Wassermotorräder auf dem Bodensee verbieten.
Bei gleichzeitiger Nutzung von Wasserflächen durch Badende und
Wassermotorräder können erhebliche Sicherheitsrisiken für Badende entstehen.
Ausserdem werden Flora und Fauna in den Flachwasserzonen beeinträchtigt. Für
Veranstaltungen sind unter Beachtung besonderer Auflagen Ausnahmen von
diesem Verbot möglich.

Neu wird die regelmässige Abgaswartung für alle in Betrieb stehenden
Schiffsmotoren eingeführt. Hierzu sind keine nachträglichen technischen
Anpassungen an Motoren notwendig. Bisher unterstanden nur abgastypengeprüfte
Schiffsmotoren dieser Wartungspflicht. Die Wartungsfrist beträgt 3 Jahre für
privat genutzte Motoren.

Nach der EU-Sportboot-Richtlinie 94/25/EG werden Sportboote für den Handel
und für die Inbetriebnahme zugelassen, wenn eine Konformitätserklärung (KE)
vorliegt. Diese Richtlinie wurde in einer früheren  Revision der BSO
übernommen. Um die Anwendung der Richtlinie in den drei Ländern zu
vereinheitlichen, wird jetzt in der BSO auf Vorschlag der Schweiz die
Bedeutung der KE präzisiert. Sie ersetzt grundsätzlich technische Prüfungen
an zertifizierten Sportbooten und führt somit zu einer vereinfachten
Zulassung von Sportbooten.

Weitere Änderungen der BSO betreffen die Abgasvorschriften, die 1993
eingeführt wurden. Mit diesen Änderungen werden die Abgasvorschriften dem
aktuellen Stand der Technik angepasst. Neu können Dieselmotoren nach
EU-Standard für Sportboote und für den gewerbsmässigen Einsatz vereinfacht
zugelassen werden. Die Abgasgrenzwerte (Stufe 2), und somit die Schutzziele,
bleiben unverändert.

Bern, 2. Dezember 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 031 322 36
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