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Einmalige unversicherte Zulage von 1,9 Prozent für das Bundespersonal


MEDIENMITTEILUNG

Einmalige unversicherte Zulage von 1,9 Prozent für das Bundespersonal

01. Dez 2005 (EFD) Das Bundespersonal soll im März 2006 eine einmalige
unversicherte Zulage von 1,9 Prozent auf dem Bruttojahreslohn erhalten. Die
Lohnmassnahme wird dem Gesamtbundesrat am 9. Dezember zur Verabschiedung
vorgelegt. Dies hat Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Eidg.
Finanzdepartementes, in Gesprächen mit den Personalverbänden der
Bundesverwaltung von heute Donnerstag in Aussicht gestellt.

Die Ursprünge der beschlossenen Lohnmassnahme liegen im Gesamtpaket
Lohnmassnahmen und berufliche Vorsorge, das von den Sozialpartnern der
Bundesverwaltung am 17. August 2004 geschnürt worden ist. Damals einigten
sich diese, den Bundesangestellten in den Jahren 2005 und 2006 anstelle des
Teuerungsausgleichs eine einmalige Zulage zu entrichten. Sie sollte in etwa
der seit Anfang 2004 aufgelaufenen Jahresteuerung, d.h. im 2006 mutmasslich
rund 2,5 Prozent (budgetiert wurden 2,4 Prozent) entsprechen.
Der finanzpolitische Handlungsspielraum des Bundes ist indes begrenzt. So
muss die März-Zulage 2006 um 0,5 Prozent auf 1,9 Prozent gekürzt werden. Der
Grund liegt in einer zusätzlichen Einsparung von 50 Millionen Franken pro
Jahr, welche die Eidg. Räte im Rahmen des Entlastungsprogramms 04
beschlossen haben.

Zu keiner Einigung kam es bezüglich der von den Personalverbänden verlangten
Gemeinsamen Absichtserklärung zur Verwaltungsreform. Diese hätte die
Rahmenbedingungen für einen beidseits transparenten,
sozialpartnerschaftlichen Umgang regeln sollen. Gescheitert ist das Vorhaben
vorab an der ultimativen Forderung der Verhandlungsgemeinschaft
Bundespersonal (PVB, garanto und vpod), dass es zu keinen Entlassungen
kommen dürfe. Die Zusage des Bundesrates, dass ein weiterer Personalabbau
nicht Ziel der Verwaltungsreform sei, ein solcher als Folge davon aber nicht
ausgeschlossen werden könne, genügte den Verbänden nicht. Dies trotz der
Zusage, dass eventuelle Entlassungen wie bisher sozialverträglich erfolgen
würden. Der auf Verordnungsstufe garantierte Einbezug der Verbände in das
Projekt Verwaltungsreform ist auch ohne gemeinsame Absichtserklärung
sichergestellt.

Auskunft:
Juan Gut, Direktor Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01
Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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