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Magen David Adom (Roter Davidstern) und Palästinensischer Roter Halbmond haben in Genf eine durch die Schweiz vermittelte Übereinkunft unterzeichnet


Bern, 28. November 2005

Pressemitteilung

Magen David Adom (Roter Davidstern) und Palästinensischer Roter Halbmond
haben in Genf eine durch die Schweiz vermittelte Übereinkunft unterzeichnet

In Genf haben Magen David Adom (Roter Davidstern) und der Palästinensische
Rote Halbmond am 28. November 2005 eine Übereinkunft unterzeichnet, die
unter Vermittlung der Schweiz zustande kam. Die Übereinkunft ist ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zur Anerkennung eines zusätzlichen Emblems der
Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Die feierliche Unterzeichnung fand unter
der Schirmherrschaft und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, der
Vorsteherin des Eidgenössischen Departments für auswärtige Angelegenheiten
(EDA), statt.

Sie sei zuversichtlich, dass die Übereinkunft zwischen den beiden nationalen
Hilfsgesellschaften den Weg für die Anerkennung eines zusätzlichen Emblems
der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung freimache, sagte Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey bei der feierlichen Unterzeichnung. In ihrer Eigenschaft
als Depositärstaat der Genfer Konventionen hat die Schweiz für den 5. und 6.
Dezember 2005 in Genf eine diplomatische Konferenz einberufen, an der die
192 Vertragsstaaten ein Drittes Zusatzprotokoll verabschieden sollen.

Die EDA-Vorsteherin verwies auf den Mut und die Weisheit, welche die
Verantwortlichen der beiden nationalen Hilfsgesellschaften an den Tag gelegt
haben. Sie hoffe deshalb sehr, dass beide Hilfsgesellschaften möglichst bald
als vollwertige Mitglieder zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung stossen
werden.  Das von Magen David Adom (Roter Davidstern) und dem
Palästinensischen Roten Halbmond unterzeichnete Abkommen sei beispielhaft
und habe rein humanitären Charakter. Auch leiste es, so Bundesrätin
Calmy-Rey, eine kleinen Beitrag zum Friedensprozess im Nahen Osten.

In einem Memorandum of Understanding haben Magen David Adom und der
Palästinensische Rote Halbmond ihre jeweiligen Einsatzgebiete und
Zuständigkeiten vereinbart. In den Operational Arrangements regeln die
beiden Hilfsgesellschaften konkrete Aspekte ihrer Zusammenarbeit. Auf Gesuch
der beiden Hilfsgesellschaften wird die Schweiz die Umsetzung dieser beiden
Dokumente begleiten und - unterstützt von der Rotkreuz- und
Rothalbmond-Bewegung - ein enstprechendes Monitoring sicherstellen.