Erfolgreiche Pilotversuche mit Vote électronique
in den Kantonen Neuenburg und Zürich
Anlässlich der eidgenössischen
Volksabstimmung vom 27. November 2005 haben die Kantone Neuenburg und Zürich
Pilotversuche mit Vote électronique durchgeführt. Beide Pilotversuche verliefen
ohne jegliche Schwierigkeiten.
Erstmals wurde das Zürcher System zur
elektronischen Stimmabgabe anlässlich einer eidgenössischen Volksabstimmung
eingesetzt. 16'726 in den Zürcher Gemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren
wohnhafte Stimmberechtigte hatten die Möglichkeit, ihre Stimme wahlweise
konventionell (an der Urne oder brieflich) oder elektronisch über das Internet
oder per SMS abzugeben. Die Stimmbeteiligung betrug 44.2%. In den drei
Testgemeinden wurden 24.0% der Stimmen elektronisch abgegeben, davon 1154
über das Internet und 243 per SMS.
Auch im Kanton Neuenburg wurde im Rahmen dieser
Abstimmung ein Pilotversuch durchgeführt. Es handelt sich bereits um den zweiten
Einsatz des Neuenburger Systems anlässlich einer eidgenössischen
Volksabstimmung. 2'442 im Kanton Neuenburg wohnhafte Stimmberechtigte hatten die
Möglichkeit, ihre Stimme wahlweise konventionell (an der Urne oder brieflich)
oder elektronisch über das Internet abzugeben. Zur elektronischen Stimmabgabe
zugelassen waren all jene stimmberechtigten Personen, welche sich rechtzeitig in
den elektronischen Behördenschalter des Kantons Neuenburg "Guichet Unique"
eingeschrieben haben. Die Stimmbeteiligung betrug 50.5%. 55.1% oder 1345 Stimmen
wurden von den zu Vote électronique Berechtigten elektronisch
abgegeben.
Die Systeme beider Kantone wurden vor ihrem Einsatz
von unabhängigen Experten auf ihre Sicherheit überprüft. Die Anforderungen des
Bundes wurden vollumfänglich erfüllt. Vertreter von Bund und Kantonen haben die
Pilotprojekte von Beginn weg beobachtet und die Pilotversuche vor Ort
begleitet.
Die seit 2003 in den Kantonen Genf, Neuenburg und
Zürich durchgeführten Pilotversuche dienen der Überprüfung der Machbarkeit der
elektronischen Stimmabgabe in der Schweiz. Ausgehend von parlamentarischen
Vorstössen haben Bundesrat und Parlament der Bundeskanzlei den Auftrag zur
Durchführung von Pilotversuchen mit interessierten Kantonen erteilt. 2006 hat
die Bundeskanzlei dem Bundesrat umfassend Bericht über die bis heute
durchgeführten Pilotversuche zu erstatten und eine Evaluation der
Pilotanwendungen im Hinblick auf eine allfällige Einführung der elektronischen
Stimmabgabe in der Schweiz vor-zunehmen. Dabei stehen Kosten- und Nutzenaspekte
sowie die Abwägung von Chancen und Risiken im Zentrum. Bundesrat und Parlament
werden anschliessend über das weitere Vorgehen befinden.
Die beiden heute abgeschlossenen Pilotversuche zum
Vote électronique sind vorerst die letzten vor der bundesrätlichen Evaluation.
Total wurden fünf Versuche in drei Kantonen bei vier Bundesabstimmungen
durchgeführt. Darüber hinaus haben die Pilotkantone weitere sieben Versuche bei
kommunalen und kantonalen Urnengängen durchgeführt. Alle Versuche sind
pannenfrei verlaufen.
Bern, 27. November 2005
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation