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Vernehmlassung zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes eröffnet


MEDIENMITTEILUNG

Vernehmlassung zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes eröffnet

25. Nov 2005 (EFD) Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das
Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes
(SVAG) zu eröffnen. Die Vernehmlassung dauert vom 23. November bis zum 28.
Februar 2006.

Die Gesetzesänderung sieht vor, die Zuständigkeit bei sämtlichen
Widerhandlungen gegen das SVAG von den Kantonen auf die Eidgenössische
Zollverwaltung zu übertragen. Ziel ist eine einheitliche und effiziente
Anwendung der Strafbestimmungen. Ausserdem soll die Abgabe neu mittels einer
Veranlagungsverfügung erhoben werden, gegen welche künftig direkt eine
Einsprache möglich sein wird. Damit soll das etwas umständliche Verfahren
der Rechnungsstellung mit Verfügung auf Verlangen abgelöst werden und
gleichzeitig die Ergreifung von Massnahmen beim Zahlungsverzug beschleunigt
werden.

Diese Massnahme steht im Einklang mit den Forderungen des Transportgewerbes
und ihren Verbänden, nach einer beschleunigten Durchsetzung der
Abgabepflicht zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen.

Auskunft: Stefan Schmidt, Oberzolldirektion, 031 324 56 52

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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