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Publikationen des Bundes nur noch im Internet gebührenfrei


MEDIENMITTEILUNG

Publikationen des Bundes nur noch im Internet gebührenfrei

25. Nov 2005 (EFD) Für sämtliche Publikationen des Bundes tritt auf den 1.
Januar 2006 eine neue Gebührenverordnung in Kraft. Der Bezug von
Publikationen sowohl in Papierform als auch auf Datenträgern sowie von
elektronischen Abonnementen (Benachrichtigungen per E-mail) untersteht dann
grundsätzlich einer Gebührenpflicht, wobei spezialrechtliche Regelungen
möglich sind. Der Bundesrat hat der neuen Gebührenverordnung Publikationen
am Mittwoch zugestimmt.
Der günstige Informationszugang soll weiterhin gewährleistet sein.

Deshalb können allgemein zugängliche, elektronische Online-Publikationen
über das Internet nach wie vor gebührenfrei konsultiert werden; dies ist
ganz im Sinne des revidierten Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR
170.512 / AS 2004 4929) , der Strategie des Bundesrates für eine
Informationsgesellschaft und des Öffentlichkeitsgesetzes vom 17. Dezember
2004 (BBl 2004 7269) und entspricht der heutigen, weitgehend nicht
normierten Praxis.

Die neue Gebührenverordnung Publikationen ist bei neu erscheinenden
Publikationen anzuwenden und hat auf bestehende Produkte keinen Einfluss.
Sie ersetzt die bestehende Gebührenverordnung EDMZ (Verordnung über die
Gebühren der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale) vom 21.
Dezember 1994 sowie die Verordnung der Bundeskanzlei über die Gebühren für
die Abgabe von Rechtsdaten und aktualisiert die darin enthaltenen
Bestimmungen.

Auskunft:
Danila Feldmann, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel. 031/ 325 50 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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