Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Preisüberwacher reduziert die angekündigten Posttariferhöhungen

Preisüberwacher reduziert die angekündigten Posttariferhöhungen

Die Posttarife steigen im nächsten Jahr nicht wie ursprünglich
vorgesehen. Nach einer Intervention der Preisüberwachung verzichtet die
Post auf einen wesentlichen Teil der Mitte 2005 ins Auge gefassten
Posttariferhöhungen bei Briefpostsendungen zwischen 101 und 1000 Gramm.
Dies ist das Resultat einer einvernehmlichen Regelung zwischen der Post
und der Preisüberwachung, die ab April 2006 für drei Jahre gültig ist.
Die Post verzichtet damit weitgehend auf eine Überwälzung der
Mehrwertsteuer auf die Kunden von Postsendungen zwischen 101 und 1000
Gramm. In diesem Sortimentsbereich wird neu die Mehrwertsteuer erhoben,
weil dieser ab 1. April 2006 nicht mehr zum steuerbefreiten Postmonopol
gehört.

Die Preisüberwachung hat einzig bei Grossbriefen des Formats B4 und bei
gewissen Massensendungen eine geringfügige Erhöhung der Schalterpreise
zugestanden, um die bruchlose Tarifstruktur aufrechtzuerhalten: Weil
Geschäftskunden die Mehrwertsteuer als sog. Vorsteuerabzug
zurückfordern können, will man vermeiden, dass z.B. ein Geschäftsbrief
von 90 Gramm teurer wird als einer mit 200 Gramm. Demgegenüber werden
die schwereren Briefe (500 bis 1000 Gramm) preislich leicht gesenkt,
und das preisgünstigere Format (Midibrief, 101 bis 250 Gramm) wird
entgegen der früheren Absicht weiter geführt.

Für die Preisüberwachung waren zwei Faktoren massgeblich, die
Tariferhöhungen nicht zu akzeptieren: Erstens erfreut sich die Post
einer komfortablen Gewinnsituation, welche ihr die weitgehende
Übernahme der Mehrwertsteuerlast von gegen 30 Mio. Franken erlaubt. Und
zweitens soll der liberalisierte Sortimentsbereich von 101 bis 1000
Gramm von der bisherigen Mitfinanzierung der flächendeckenden
Postinfrastruktur (sog. Infrastrukturbeitrag) rechnerisch befreit
werden.

Der Sortimentsbereich von 101 bis 1000 Gramm, welcher gemäss
Bundesratsbeschluss neu der Marktöffnung und dem Wettbewerb durch
private Postanbieter untersteht, wird sehr häufig von Geschäftskunden
mit ihren Massensendungen wie Katalogen, Broschüren etc. in Anspruch
genommen. Für die meisten Geschäftskunden bleiben damit die
Postversandtarife gleich oder sie sinken, weil sie die Mehrwertsteuer
von der Steuerverwaltung als Vorsteuerabzug zurückfordern können. Bei
Briefen bis zu 100 Gramm (Monopolbereich) bleiben alle Tarife
unverändert.

Mit dieser ausgehandelten Posttarif-Regelung wird ein unnötiger
Teuerungseffekt vermieden.

Rudolf Strahm Tel. 031 / 322 21 02,  Rafael Corazza Tel. 031 / 322 21
03,  Marcel Chavaillaz Tel. 031 / 322 21 04