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Bundesrat schafft Voraussetzungen zur Abgabe der Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat schafft Voraussetzungen zur Abgabe der Mehrheitsbeteiligung an der
Swisscom

24. Nov 2005 (EFD) Der Bundesrat will die vollständige Abgabe der
Bundesbeteiligung an der Swisscom ermöglichen. Er hat gestern das Eidg.
Finanzdepartement EFD beauftragt, unverzüglich eine Vernehmlassungsvorlage
auszuarbeiten, die das Telekommunikations-unternehmungsgesetz entsprechend
revidiert. Damit will der Bundesrat der Swisscom mittelfristig grösseren
unternehmerischen Handlungsspielraum verschaffen.

Der Bundesrat hat erwogen, dass die im Telekommunikationsunternehmungsgesetz
(TUG) gesetzlich vorgeschriebene Bundesmehrheit den strategischen
Handlungsspielraum der Swisscom einschränken kann. Bei der ungewissen
Entwicklung des Telecommarktes ist es für Swisscom mittelfristig von
Vorteil, ihre Allianzfähigkeit zu verbessern. Mit dem Verkauf der
Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom kann der Bund unternehmerische Risiken
abgeben. Zudem hätte der Verkauf der Aktien den Vorteil, dass die
Doppelrolle des Bundes als Eigentümer und als gesetzgebende Instanz im
Telecomsektor beseitigt würde.

Im weiteren hat der Bundesrat in Betracht gezogen, dass die
Bundesbeteiligung den Grundsatz der Risikoverteilung strapaziert. Ein Abbau
der Mehrheitsbeteiligung vermindert nach Ansicht der Landesregierung das
finanzielle Klumpenrisiko für den Bund. Schliesslich hat sich der Bundesrat
auch mit der Grundversorgung des Landes befasst und dabei festgestellt, dass
diese mit der bestehenden Fernmeldegesetzgebung auch ohne Bundesbeteiligung
an der Swisscom garantiert ist.

Auf Grund des sich rasant entwickelnden Telecommarktes erachtet der
Bundesrat es als richtig, rasch eine Vorlage auszuarbeiten. Denn für die
Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausstieg des Bundes
muss mit einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren gerechnet werden. Würde
zugewartet, bis eines Tages dringlicher Handlungsbedarf bestünde, dann
gerieten Verwaltung und Parlament unter höchsten Zeitdruck.

Mit der Änderung des TUG hat das Parlament - und, im Falle eines Referendums
auch das Volk - im Grundsatz für oder gegen die Abgabe der Bundesmehrheit
Stellung zu beziehen. Über einen effektiven Verkauf der Mehrheit würde erst
zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Sollte das Parlament dem Bundesrat
die Kompetenz für den Verkauf zuweisen, so hätte das den Vorteil, dass im
Bedarfsfall rasch über einen Verkauf entschieden werden könnte.

Auskunft: Dieter Leutwyler, Eidg. Finanzdepartement, 031 322 60 86

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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