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Bundesrat nimmt finanzpolitische Standortbestimmung vor


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat nimmt finanzpolitische Standortbestimmung vor

23. Nov 2005 (EFV) Mit Blick auf die nächste Budgetierungs- und
Finanzplanungsrunde hat der Bundesrat heute eine finanzpolitische
Standortbestimmung vorgenommen. Er will drohende Mehrausgaben beschränken
und sich damit finanzpolitischen Handlungsspielraum bewahren. Im Januar 2006
wird das EFD dem Bundesrat gestützt auf den provisorischen
Rechnungsabschlusses 2005, neue Wirtschaftsprognosen und eine aktualisierte
Einnahmenschätzung die Ziele für den Budgetierungs- und
Finanzplanungsprozess 2007-2010 unterbreiten. Damit soll sichergestellt
werden, dass die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden.

Gemäss Entlastungsprogramm 2003 läuft der Abbaupfad für das strukturelle
Defizit 2007 aus. Im Rahmen des Voranschlags 2007 muss zur Einhaltung der
Schuldenbremse deshalb erstmals ein strukturell ausgeglichener
Bundeshaushalt vorgelegt werden. Der Bundesrat misst dieser Zielsetzung
höchste Priorität zu.

Drohende Mehrbelastungen
Derzeit drohen potentielle Mehrbelastungen in der Grössenordnung von
mehreren 100 Millionen. Dazu gehören beispielsweise Mehrausgaben im
Zusammenhang mit dem Unwetter, mit der Euro 08, der Teilnahme an
EU-Forschungs- und Bildungsprogrammen oder der im Parlament diskutierten
Wiedereinführung der Subventionen an Swissinfo/Radio Schweiz International
und der Weiterführung der Verbilligung von Zeitungstransporten. Auch dürfte
die 5. IV-Revision angesichts der zähflüssigen Beratung im Parlament erst
2008 in Kraft treten, was für 2007 ebenfalls zu einer Mehrbelastung des
Bundeshaushalts führt. Auf der Einnahmenseite schliesslich droht der Wegfall
der Erträge auf dem Bundesanteil am Nationalbankgold, sollte dieses Vermögen
wie derzeit von den Regierungsparteien vorgeschlagen an den AHV-Fonds
übertragen werden.

Weiteres Vorgehen
Im Januar 2006 wird der Bundesrat aufgrund des provisorischen
Rechnungsabschlusses 2005 und gestützt auf neue Wirtschaftsprognosen und
eine aktualisierte Einnahmenschätzung eine neue Standortbestimmung
vornehmen. Diese wird die Grundlage für die Ziele des kommenden
Budgetierungsprozesses bilden.

Auskunft:
Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 323 86 09

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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