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Keine Revision der Automobilsteuergesetzgebung


MEDIENMITTEILUNG

Keine Revision der Automobilsteuergesetzgebung

23. Nov 2005 (EZV) Der Bundesrat hat heute entschieden, eine Neugestaltung
der Automobilsteuer als ökologische Lenkungssteuer nicht weiterzuverfolgen.
Grund sind der hohe administrative Aufwand einer Lenkungssteuer bei
gleichzeitig sehr geringer Lenkungswirkung. Damit werden alle Automobile
weiterhin einheitlich mit 4 % besteuert.

Vor dem Hintergrund der absehbaren Ziellücke in der vorgesehenen
Verringerung der CO2-Emissionen bis 2010 stellte sich die Frage, ob im
Rahmen der Automobilsteuergesetzgebung finanzielle Anreize zur Förderung von
energieeffizienten und schadstoffarmen Fahrzeugen geschaffen werden sollten.
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des UVEK und der Eidg. Zollverwaltung
prüfte daher Möglichkeiten, um mittels der Neugestaltung der Automobilsteuer
als ökologische Lenkungssteuer den Energieverbrauch und den
Schadstoffausstoss von neu in Verkehr gesetzten Automobilen zu verringern.
Neben einer Abstufung des bestehenden Steuersatzes (haushaltsneutral oder
mit Mehreinnahmen) wurde auch ein Bonus-Malus-System geprüft, das mit einem
aus den Mehrerträgen einer Steuererhöhung geäufneten, zweckgebundenen Fonds
verbunden gewesen wäre.

Die Abklärungen kamen zum Schluss, dass die geprüften Varianten nur sehr
geringe Lenkungswirkungen entfalten. Das Lenkungsziel (höhere Marktanteile
von energieeffizienten und schadstoffarmen Autos) wird für die Mehrheit
aller Verkäufe von energieeffizienten und schadstoffarmen Autos bereits ohne
zusätzliche finanzielle Anreize erreicht. Zudem entfaltet das
Verlagerungsziel (Kauf eines energieeffizienteren und schadstoffärmeren
Autos) bei einem Grossteil der Autokäufe keine Wirkung.

Da namentlich ein Bonus-Malus-System nur bei einer Minderheit der Käufer den
Kaufentscheid beeinflussen würde, käme ein Bonus-Malus-System einer
Subvention nach dem "Giesskannenprinzip" gleich, die sehr hohe
Mitnahmeeffekte zeitigte. Ein solcher Subventionstatbestand würde zudem auch
zu einer Erhöhung der Staatsquote führen.

Jede Variante einer Lenkungssteuer schafft für die Verwaltung, für die
Strassenverkehrsämter, für die Verkäufer und für die Käuferschaft
administrativen Mehraufwand. Zudem wäre das bestehende einfache und
effiziente System der Automobilsteuer wesentlich verkompliziert worden. Dies
steht der bundesrätlichen Zielsetzung der Vereinfachung des Steuersystems
und des Bürokratieabbaus entgegen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat
entschieden, auf eine Revision des Automobilsteuergesetzes zu verzichten.

Auskunft: Karl Strohhammer, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67 11
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40
CH-3003 Bern
http://www.zoll.admin.ch