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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Registerharmonisierung

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, 23. November 2005

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Registerharmonisierung

Der Bundesrat hat die Botschaft und den Gesetzesentwurf über die
Harmonisierung amtlicher Personenregister verabschiedet und dem Parlament
weitergeleitet. Ziel der Vorlage sind Vereinfachungen bei der Nutzung von
Registerdaten durch die Statistik und beim gesetzlich geregelten
Datenaustausch zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der
Kantone. Die Vorlage leistet damit auch einen Beitrag zur Entwicklung des
E-Government in der Schweiz.

Ziel des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) ist es, die Harmonisierung
der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden verbindlich zu regeln.
Diese Register wie auch die grossen Personenregister beim Bund (z.B. im
Ausländer- oder Zivilstandsbereich) sollen für die zukünftigen
bevölkerungsstatistischen Erhebungen und für die auf das Jahr 2010
angestrebte Modernisierung der Volkszählung (siehe Kasten) genutzt werden
können.

Die Vorlage zur Registerharmonisierung sieht zudem vor, dass die neue
Versichertennummer, welche die AHV-Nummer ab 2008 ablösen wird, als
gemeinsames Merkmal in den vom RHG bezeichneten Personenregistern auf
Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geführt werden soll. Damit können die
bestehenden gesetzlich geregelten Datenkommunikationsprozesse zwischen
amtlichen Personenregistern vereinfacht werden. Heute werden in den
Personenregistern auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene eigene, nicht
koordinierte Personennummerierungen geführt. Der Datenaustausch zwischen
diesen Registern war bisher mangels einer sicheren und eindeutigen
Identifikation der Personen nicht automatisierbar. Das heisst, die
elektronisch vorhandenen Daten müssen beispielsweise bei Umzügen immer
wieder ab Papier von Hand neu erfasst und kontrolliert werden. Diese
Medienbrüche und Doppelspurigkeiten führen zu unnötigem Aufwand für
Verwaltung, Bevölkerung und Statistik, der den heutigen technischen
Möglichkeiten entsprechend vermieden werden könnte.

Das Vorhaben der Registerharmonisierung mit der Einführung der
Versichertennummer in den vom RHG bezeichneten Personenregistern auf
Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ist ein strategisches und
departementsübergreifendes Projekt im E-Government-Portfolio des Bundes.
Damit wird angestrebt, Medienbrüche zu vermeiden, Daten zu standardisieren
und Personen in den bezeichneten Verwaltungsregistern zuverlässig zu
identifizieren. Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden bereits heute
die unberechtigte Verwendung und Verknüpfung personenbezogener Daten mit
zeitgemässen technischen Verfahren bei den jeweiligen Registern verhindert.
Insgesamt werden unter Gewährleistung des Datenschutzes ein Effizienzgewinn
und eine bessere Datenqualität erzielt. Dies kommt den Verwaltungsstellen
und somit auch den Steuerzahlenden zu Gute.

Artikel 65 Absatz 2 der Bundesverfassung erlaubt dem Bund, auf die Führung
von Registern Einfluss zu nehmen, damit die Bundesstatistik einheitliche und
vergleichbare Daten effizient und ohne Belastung der Befragten bereitstellen
kann. Zur Umsetzung des Verfassungsauftrags wurde das
Registerharmonisierungsgesetz (RHG) erarbeitet.

Harmonisierte Einwohnerregister sind eine zentrale Voraussetzung für die auf
das Jahr 2010 angestrebte Modernisierung der Volkszählung, welche der
Bundesrat in einem Grundsatzentscheid am 10. Juni 2005 beschlossen hat und
mit der wesentliche Einsparungen bei der Volkszählung erzielt werden können.
Um eine reine Registerzählung mit zusätzlichen Stichprobenerhebungen
zwischen 2010 bis 2019 durchführen zu können, werden die in den
harmonisierten Registern geführten Merkmale benötigt. Ende September ist
eine Vernehmlassung bei den Kantonen zu dieser Neukonzeption der
Volkszählung zu Ende gegangen, eine zweite läuft gegenwärtig bis Ende Januar
2006 bei den interessierten Kreisen. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat
Ende 2006 den Eidgenössischen Räten eine Botschaft zu den
Vernehmlassungsergebnissen, zur konkreten Ausgestaltung der Volkszählung
2010, zum Informationsauftrag, zum notwendigen Verpflichtungskredit und zu
den allenfalls zu ändernden Rechtsgrundlagen unterbreiten wird.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Ernst Matti, Abteilungschef, Bundesamt für Statistik

Tel. 032 713 66 45

Marco Buscher, stv. Abteilungschef, Bundesamt für Statistik

Tel. 032 713 68 29