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Sammlung Puschkin: Bundesrat hebt Beschlagnahmung der Kulturgüter auf

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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Bern, 16. November 2005

Pressemitteilung

Sammlung Puschkin: Bundesrat hebt Beschlagnahmung der Kulturgüter auf

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Kulturgüter aus der Kunstsammlung
des russischen Nationalmuseums Puschkin in Moskau, die von den Behörden des
Kantons Wallis beschlagnahmt worden sind, die Schweiz verlassen dürfen.

Dieser Beschluss des Bundesrates tritt per sofort in Kraft; gegen ihn können
keine Rechtsmittel eingelegt werden. Die zuständigen Behörden von Bund und
Kantonen sind beauftragt, diesen Beschluss auszuführen.

Bei diesem Beschluss stützt sich der Bundesrat auf Artikel 184, Absatz 3 der
Bundesverfassung, wonach der Bundesrat die notwendigen Massnahmen zum Schutz
nationaler Interessen treffen kann.

Staatliche Kulturgüter gelten völkerrechtlich als öffentliches Eigentum, das
grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden darf.