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Bundesrat beantragt einen Kredit von 60 Millionen Franken für Krippenplätze

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 16. November 2005

Bundesrat beantragt einen Kredit von 60 Millionen Franken für Krippenplätze

Das EDI hat den Vollzug und die Wirkung des Impulsprogramms zur Förderung
der familienexternen Kinderbetreuung evaluieren lassen und dem Bundesrat die
entsprechenden Berichte zur Kenntnis gebracht. Auf Grund der Ergebnisse der
Evaluationsberichte beabsichtigt der Bundesrat  das auf acht Jahre angelegte
Impulsprogramm auch in den zweiten vier Jahren seiner Laufzeit
weiterzuführen und dem Parlament einen weiteren Verpflichtungskredit von 60
Mio. Franken zu beantragen.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
und die entsprechende Verordnung sind am 1. Februar 2003 in Kraft getreten.
Mit dem dadurch ermöglichten und auf acht Jahre befristeten Impulsprogramm
sollen zusätzliche Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern entstehen. Ziel
ist es, den Eltern zu ermöglichen, Erwerbsarbeit oder Ausbildung und Familie
besser zu vereinbaren.

Die erste Hälfte des Impulsprogramms wird gemäss Bundesbeschluss mittels
eines Verpflichtungskredits von 200 Mio. Franken finanziert. Dieser ist auf
vier Jahre befristet und läuft per 31. Januar 2007 aus. Für die zweite
Hälfte des Impulsprogramms ist ein weiterer vierjähriger
Verpflichtungskredit zu sprechen. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im
Februar  2006 die entsprechende Botschaft verabschiedet, so dass das
Parlament den zweiten Verpflichtungskredit rechtzeitig verabschieden kann.

Bisheriger Verlauf des Impulsprogramms

Mit den bis zum 30. September 2005 bewilligten Gesuchen wird die Schaffung
von 6'763 neuen Betreuungsplätzen unterstützt. Falls sämtliche der momentan
pendenten Gesuche bewilligt werden können, profitieren insgesamt 9'885 neue
Betreuungsplätze von den Finanzhilfen. Gemäss Hochrechnungen sollten nach
den ersten vier Jahren des Impulsprogramms insgesamt 13'400 Plätze mit
Unterstützung der Finanzhilfen des Bundes geschaffen worden sein, was einer
Zunahme des geschätzten Platzangebots um rund einen Viertel entspricht.

Bis zum Ablauf des ersten Verpflichtungskredits werden von den 200 Mio.
Franken schätzungsweise 107 Millionen Franken aufgebraucht bzw. verpflichtet
worden sein. Die nicht ausgeschöpften Mittel verfallen.

Ergebnisse der Evaluationsberichte

Im Hinblick auf den zu fällenden Entscheid über die Fortführung des
Programms hat das Bundesamt für Sozialversicherung im August 2004 zwei
externe Evaluationsaufträge zum Vollzug und zur Wirkung des Programms
erteilt. Die Ergebnisse der beiden Untersuchungen liegen in zwei
Evaluationsberichten vor.

Als Fazit ergibt sich:

  a.. Der Vollzug verläuft gut, es werden keine systematischen Mängel
festgestellt.
  b.. Den Finanzhilfen des Bundes kommt während der Auf- bzw. Ausbauphase
der Be¬triebe eine wichtige Funktion als Starthilfe zu.
  c.. Die Finanzhilfen fördern die Nachhaltigkeit der neu geschaffenen
Plätze.
  d.. Die Finanzhilfen tragen dazu bei, dass sich die Gemeinden im Bereich
der fa¬milienergänzenden Betreuung vermehrt engagieren (wenn auch oftmals
nicht im gewünschten Ausmass).
Für die Nichtausschöpfung des ersten Verpflichtungskredits werden folgende
Gründe aufgeführt:

  a.. Die Finanzhilfen decken nur einen vergleichsweise kleinen Teil der
Kosten und sind auf die Startphase begrenzt. Will man die bestehende
Nachfrage nach Betreuungsplätzen mit einkommensabhängigen Tarifen decken,
wäre eine wachsende Beteiligung von anderen Geldgebern (Gemeinde, Kantone,
Firmen) notwendig, die sich von Beginn weg engagieren.
  b.. Der erforderliche Finanzierungsnachweis über sechs Jahre verlangt,
dass schon vor der Umsetzung des Projektes klar sein muss, wie die
Finanzhilfen nach zwei bzw. drei Jahren ersetzt werden. Das damit verfolgte
Nachhaltigkeitsziel konkurriert mit dem Ziel, möglichst viele neue
Betreuungsplätze zu schaffen.
  c.. Die Planung und Realisierung von neuen Angeboten dauert wesentlich
länger als angenommen wurde.

Schlussfolgerungen

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist für eine nachhaltige
Familienpolitik von entscheidender Bedeutung. Vom wirtschaftlichen
Standpunkt aus liegen die Vorteile einer vermehrten Erwerbsbeteiligung der
Frauen auf der Hand: Das Familieneinkommen steigt, der Verlust von
Humankapital durch Rückzug aus dem Erwerbsleben kann gestoppt und der Mangel
an qualifiziertem Personal in gewissen Sparten aufgefangen werden. Die
familienergänzende Kinderbetreuung trägt zur Gleichberechtigung der
Geschlechter bei und ist für Kinder hinsichtlich Sozialisation, Integration
und Chancengleichheit förderlich. Es besteht heute immer noch ein
erheblicher ungedeckter Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Das
Impulsprogramm ermöglicht es, diesen offenkundigen Bedarf zumindest
teilweise zu decken.

Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, das auf acht Jahre angelegte
Impulsprogramm auch in den zweiten vier Jahren seiner Laufzeit
weiterzuführen. Angesichts der Lage der Bundesfinanzen und der Tatsache,
dass die Nachfrage unter den Erwartungen geblieben ist, beantragt er 60 Mio.
Franken für den zweiten Verpflichtungskredit. Der Bundesrat will den Eidg.
Räten bis Ende Februar 2006 eine entsprechende Botschaft vorlegen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:            031 322 91 47 Jost Herzog

                        Bundesamt für Sozialversicherung

Die Evaluationsberichte «Finanzhilfen für familienergänzende
Kinderbetreuung: Evaluation des Vollzugs» und «Finanzhilfen für
familienergänzende Kinderbetreuung: Evaluation des Impact», finden sich auf
der Homepage des BSV: www.bsv.admin.ch

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter
www.bsv.admin.ch