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Inkraftsetzung der revidierten Amtshilfebestimmung im Börsengesetz


MEDIENMITTEILUNG

Inkraftsetzung der revidierten Amtshilfebestimmung im Börsengesetz

16. Nov 2005 (EFD) Ab 1. Februar 2006 gelten die neuen Regeln für die
internationale Amtshilfe. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung im
Börsengesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt - dies vorbehältlich des
Nichtergreifens des Referendums. Die Bundesversammlung hat den neuen
Bestimmungen in der Herbstsession 2005 zugestimmt.
Mit Beschluss vom 10. November 2004 hat der Bundesrat Gesetzesentwurf und
Botschaft betreffend Änderung der Bestimmung über die internationale
Amtshilfe im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel
(Börsengesetz, BEHG; SR 954.1) verabschiedet. Die Änderung ist erforderlich,
weil die Amtshilfe zurzeit gegenüber einzelnen Staaten blockiert ist und
massgebende internationale Richtlinien nicht eingehalten werden können. Die
restriktive Amtshilfe nach BEHG hat der Schweiz den Ruf eingetragen,
Marktmissbrauch zu ermöglichen und zur wirksamen Verfolgung von
Börsendelikten keine Hand zu bieten. Mit der vorliegenden Revision werden
die bestehenden Mängel behoben. In der Schlussabstimmung vom 7. Oktober 2005
hat die Bundesversammlung die Änderung des BEHG beschlossen. Unter Vorbehalt
des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist (26. Januar 2005) wird die
Änderung des BEHG auf den 1. Februar 2006 in Kraft gesetzt.

Auskunft:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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