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Neue Regionalpolitik NRP: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft

Neue Regionalpolitik NRP: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft

Der Bundesrat hat am 16.11.2005 die Botschaft zu einem Bundesgesetz
über Regionalpolitik verabschiedet. Ab 2008 sollen jährlich 70
Millionen Franken zur Stärkung von Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zur Verfügung stehen. Davon stammen
40 Millionen aus Rückflüssen aus dem heutigen Investitionshilfefonds,
die übrigen 30 Millionen alimentiert der Bund mit jährlichen Einlagen.

Das neue Bundesgesetz über Regionalpolitik soll ab 2008 vier bisherige
Erlasse mit regionalpolitischen Förderungsmassnahmen ablösen
(Investitionshilfe für Berggebiete, Förderung wirtschaftlicher
Erneuerungsgebiete, Regioplus und Interreg). Es schafft damit die
Grundlage für mehrjährige Umsetzungsprogramme. Diese Programme werden
vom Bund und den Kantonen gemeinsam definiert.

Die Neue Regionalpolitik wird sich auf die Förderung der Berggebiete,
der weiteren ländlichen Räume und der Grenzregionen als
Wirtschaftsstandorte konzentrieren. Neben einem qualitativ
hochstehenden Angebot an qualifizierten Arbeitskräften und
Infrastrukturen rücken weiche Faktoren wie wirtschaftsfreundliche
Institutionen, Unternehmergeist, regionale Netzwerke oder der Zugang zu
Wissen immer mehr in den Vordergrund. Der Bundesrat will im Rahmen der
Neuen Regionalpolitik an der Möglichkeit von Steuererleichterungen für
Unternehmensansiedlungen festhalten. Dadurch soll die
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz im
internationalen Standortwettbewerb gewahrt werden.

Der Bundesrat schlägt zur Finanzierung der Neuen Regionalpolitik die
Schaffung eines Fonds für Regionalentwicklung vor. Dieser soll
einerseits aus den Mitteln des heutigen Investitionshilfefonds für
Berggebiete und anderseits aus jährlichen Neueinlagen von rund 30
Millionen Franken pro Jahr geäufnet werden.

Mit der Vorlage zum neuen Bundesgesetz wird auch eine Übergangsregelung
beantragt, die für die 2006 und 2007 auslaufenden Instrumente wie z.B.
den «Bonny-Beschluss» eine Weiterführung bis zur Inkraftsetzung des
ersten Mehrjahresprogramms vorsieht.

Im Vergleich mit der Vernehmlassungsvorlage aus dem Jahr 2004 hat der
Bundesrat vor allem folgende Anpassungen vorgenommen:

Die Stärkung der Wertschöpfung steht im Vordergrund. Die Instrumente
der NRP werden so eingesetzt, dass daraus ein indirekter Beitrag zur
Erhaltung der dezentralen Besiedlung und zum Abbau der regionalen
Disparitäten resultiert.
Auf die vorgeschlagene Integration von Modellvorhaben der
Agglomerationspolitik wird verzichtet.
Als Finanzhilfen werden neben à fonds perdu Beiträgen weiterhin auch
Darlehen an Vorhaben der Entwicklungsinfrastruktur gewährt, wie es die
bisherige Regionalpolitik vorsah.
Es wird weiterhin ein Instrument der einzelbetrieblichen Förderung in
Form von Steuererleichterungen für Unternehmensansiedlungen
bereitgestellt. Nicht fortgeführt werden jedoch die Möglichkeit der
Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträge.
Auf die Errichtung einer Stiftung für Regionalentwicklung als
Förderungseinrichtung für kleinregionale Projekte wird verzichtet.
Die NRP wird die Regionalstrukturen in den Berggebieten und ländlichen
Räumen (IHG-Regionen), die seit den 1970er Jahren aufgebaut wurden, in
ihre Förderkonzeption miteinbeziehen. Die Kantone und Regionen haben
dafür zu sorgen, dass die Strukturen zeitgemäss aufgebaut sind und
zielgerichtet operieren, bevor beim Bund um die Mitfinanzierung von
Betriebsbeiträgen nachgesucht wird.

Eric Scheidegger seco Leiter der Direktion für Standortförderung Tel.
+41 (0)31 322 29 59