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Kassenkommission PUBLICA: Amtsdauer verlängert


MEDIENMITTEILUNG

Kassenkommission PUBLICA: Amtsdauer verlängert

16. Nov 2005 (EFD) Die laufende Amtsperiode der Kassenkommission PUBLICA
wird um zwei Jahre verlängert. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen
Sitzung beschlossen. So kann die nächste Neuwahl der Kassenkommission
PUBLICA zeitlich mit der Totalrevision des PKB-Gesetzes (Bundesgesetz über
die Pensionskasse des Bundes) koordiniert werden.

Die Kassenkommission PUBLICA ist das strategische Führungsorgan von PUBLICA.
Sie übt die oberste Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die
Geschäftsführung der Pensionskasse des Bundes aus. Die Kassenkommission
setzt sich paritätisch zusammen aus je acht Vertretern und Vertreterinnen
des Arbeitgebers sowie der aktiven Versicherten. Die reguläre Amtsdauer der
Kassenkommissionsmitglieder beträgt vier Jahre. Die erste Wahl der
Kassenkommission PUBLICA fand im Jahr 2002 statt.

Angesichts der bevorstehenden Totalrevision des Pensionskassengesetzes hat
es sich nun aufgedrängt, die Amtsdauer der amtierenden
Kassenkommissionsmitglieder um zwei Jahre zu verlängern. An seiner heutigen
Sitzung hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung der Verordnung über
die Kassenkommission der Pensionskasse des Bundes gutgeheissen. Dies vor
allem aus zwei Gründen:

. Übergangslösung vermeiden: Ohne Verlängerung läuft die Amtsdauer der
amtierenden Kassenkommission Ende Juni 2006 ab. Gleichzeitig erfordert auch
das Inkrafttreten des PUBLICA-Gesetzes eine Neuwahl der Kassenkommission.
Das neue Gesetz wird mit Sicherheit nicht vor Mitte des Jahres 2007 in Kraft
treten. Die regulär im Frühling 2006 gewählte Kassenkommission wäre also
rund ein Jahr im Amt, bevor abermals Neuwahlen angesetzt werden müssten.

. Kontinuität sichern: Die Umsetzung des revidierten Pensionskassengesetzes
wird eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe sein. Mit der Verlängerung der
aktuellen Amtsdauer können das vorhandene Fachwissen bewahrt und die
Kontinuität in der Kassenkommission für die Umstellungs- und Aufbauphase
nach dem Inkrafttreten des PUBLICA-Gesetzes gesichert werden.

Auskunft:
Hanspeter Lienhart, Präsident der Kassenkommission PUBLICA,
Tel. 079 708 40 90
David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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