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Bundesrat senkt Briefmonopol auf 100 Gramm

Medienmitteilung

Bundesrat senkt Briefmonopol auf 100 Gramm

Ab dem 1. April 2006 dürfen private Postunternehmen definitiv Briefe
befördern, die mehr als 100 Gramm wiegen. Voraussetzung dafür ist, dass sie
über die erforderliche Konzession des UVEK verfügen und die branchenüblichen
Arbeitsbedingungen einhalten. Das Monopol der Schweizerischen Post für
Briefe bis 100 Gramm bleibt bestehen.

Mitte September 2005 erteilte der Bundesrat dem UVEK den Auftrag, die
notwendige Anpassung der Postverordnung vorzubereiten, damit die Senkung der
Monopolgrenze auf 100 Gramm per 1. April 2006 erfolgen kann. In seiner
heutigen Sitzung beschloss der Bundesrat die Änderung der Postverordnung.
Damit können neu Briefe, die schwerer sind als 100 Gramm, auch von privaten
Postunternehmen befördert werden, wenn sie über die notwendige Konzession
des UVEK verfügen. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession
gehört die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen.

Das Briefmonopol umfasst neu noch die Beförderung der adressierten
inländischen und aus dem Ausland eingehenden Briefe, die nicht schwerer als
100 Gramm sind. Einzig die Schweizerische Post darf im Monopolbereich tätig
sein. Unternehmen, die das Monopol verletzen oder ohne die notwendige
Konzession Postsendungen befördern, machen sich strafbar.

Weitere Angaben über das Konzessionswesen finden sich unter
www.postreg.admin.ch.

Bern, 16. November 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Martin Kaiser, Leiter Postregulationsbehörde PostReg, 031 322 52 69