Militärversicherung wird für das Militärpersonal prämienpflichtig.
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, 16. November 2005
Militärversicherung wird für das Militärpersonal prämienpflichtig.
Das Militärpersonal und die Instruktoren des Zivilschutzes müssen ab dem 1.
Januar 2006 zum ersten Mal eine Prämie für die Militärversicherung, bei der
sie gegen Krankheit und Unfall versichert sind, bezahlen.
Das Parlament hat diese Massnahme im Gesetz über das Entlastungsprogramm 03
beschlossen. Mit diesen neuen Einnahmen soll das Budget der
Militärversicherung um 14,3 Millionen pro Jahr gesenkt werden.
Der Bundesrat hat heute die Höhe der Prämie festgelegt. Sie wird im Jahr
2006 256 Franken pro Monat betragen, unabhängig vom Wohnort der versicherten
Person. Die Prämien werden direkt vom Lohn abgezogen. Für versicherte
Personen mit tieferen Löhnen ist eine Prämienreduktion von 12 bis 48%
vorgesehen. Alle Versicherten haben zudem wie die übrigen Bundesangestellten
die Prämie für Nichtberufsunfall auszurichten.
Zudem hat der Bundesrat die Monatsprämie für beruflich Versicherte, die nach
ihrer Pensionierung weiterhin bei der Militärversicherung versichert sein
möchten, auf 256 Franken angehoben.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Pierre-André Clerc, Fachstelle
Militärversicherung, Tel. 031 / 322 95 05.
Verordnung: www.bag.admin.ch/dienste/medien/d/index.htm