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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Engere Zusammenarbeit zwischen Mexiko und der Schweiz


Bundesrat Blocher unterzeichnet einen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit
Mexiko

Bern, 11.11.2005. Bundesrat Christoph Blocher und sein mexikanischer
Amtskollege Daniel Francisco Cabeza de Vaca Hernández  haben am Freitag in
Bern einen bilateralen Rechtshilfevertrag unterzeichnet. Damit bekräftigen
beide Staaten den Willen, bei der Bekämpfung der internationalen
Kriminalität enger zusammenzuarbeiten.

Der Rechtshilfevertrag schafft eine völkerrechtliche Grundlage, damit die
Justizbehörden beider Staaten bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer
Handlungen zusammenarbeiten können. Im Vordergrund der Zusammenarbeit steht
vor allem die Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftsdelikten sowie des
Menschen- und Drogenhandels. Die Schweiz als wichtiger Finanzplatz hat ein
Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit Mexiko. Die schweizerischen
Finanzinstitute sollen nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden
können.

Das Rechtshilfeverfahren beschleunigen und vereinfachen

Der bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des
Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über die
internationale Rechtshilfe.

Mit dem Vertrag wird ein modernes, griffiges Instrument geschaffen, das den
Bedürfnissen der Praxis Rechnung trägt. Der Vertrag vereinfacht und
beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen beiden Staaten. Er verringert
insbesondere die Formerfordernisse durch die Abschaffung der Beglaubigungen
und führt das Institut der Videokonferenzen ein. Ausserdem wird neu in
beiden Ländern eine Zentralstelle geschaffen, wonach eine Kontaktperson die
reibungslose Zusammenarbeit im Rahmen des Vertrags gewährleistet bzw.
mithilft, allfällige Probleme oder Missverständnisse zu lösen. Der neue
Rechtshilfevertrag regelt ferner auch die Zustellung von Verfahrensurkunden,
das Erscheinen vor Gericht, die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen
und Vermögenswerten sowie die spontane Übermittlung von Informationen ohne
Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.

Ausbau des Vertragsnetzes

Mit dem neuen Abkommen wird das weltweite Vertragsnetz auf dem Gebiet der
Rechtshilfe in Strafsachen weiter ausgebaut. Die engere internationale
Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden trägt wesentlich zur
wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität bei. In
Lateinamerika hat die Schweiz bereits mit Peru und Ecuador bilaterale
Rechtshilfeverträge abgeschlossen; in den letzten Jahren wurden ausserdem
Rechtshilfeverträge mit Brasilien, Argentinien und Chile ausgehandelt,
welche aber noch nicht rechtsgültig sind.

Weitere Auskünfte:

Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 43 42