Bundesrat verzichtet auf Gesetzesrevision
Bern, 09.11.2005. Der Bundesrat erachtet einen Ausbau des
Konsumentenschutzes nicht als notwendig. Er hat am Mittwoch beschlossen, auf ein
Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und die damit verbundene
Revision des Obligationenrechts zu verzichten.
Die
Vorlage wollte den Schutz der Konsumenten namentlich bei Online-Einkäufen im
Internet verbessern und ihnen das Recht einräumen, einen Vertrag innert sieben
Tagen widerrufen zu können. Ferner sah die Gesetzesrevision verschärfte
Bestimmungen über die Gewährleistung vor: Während der Käufer heute wegen Mängel
der Sache den Vertrag rückgängig machen oder den Ersatz des Minderwerts fordern
kann, sollte er neu auch die Möglichkeit haben, die Nachbesserung der
mangelhaften Sache zu fordern. Zudem sollte die Frist für Klagen auf
Gewährleistung von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert werden.
Die
Vorschläge lösten in der Vernehmlassung äusserst kontroverse Reaktionen aus.
Angesichts der anhaltenden Kritik und Skepsis seitens der Wirtschaft befasste
sich der Bundesrat nochmals grundsätzlich mit der Frage, ob das schweizerische
Recht revisionsbedürftig ist. Er gelangte aus verschiedenen Gründen zum Schluss,
auf die Vorlage zu verzichten:
·
Das Obligationenrecht steht auf
dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Sie ist Ausdruck davon, dass die Bürger
mündig sind und selber am besten wissen, was für sie gut und von Vorteil ist.
Widerrufsrechte und Gewährleistungsansprüche tragen dem keine Rechnung und
stellen eine Form der Bevormundung des Konsumenten durch den Gesetzgeber
dar.
·
Widerrufsrechte und höhere
Gewährleistungsansprüche bedeuten Mehrkosten für die Anbieter, die sie auf die
Dienstleistungen und Produkte abwälzen müssen. Sie belasten über den höheren
Preis unweigerlich die Konsumenten.
·
Der elektronische
Geschäftsverkehr hat sich in der Schweiz auch ohne gesetzliches Widerrufsrecht
bei Fernabsatzgeschäften und ohne verbessertes Gewährleistungsrecht positiv
entwickelt. Zudem hat sich die Schweiz nicht staatsvertraglich verpflichtet, die
einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts zu übernehmen und den Konsumentenschutz
zu verstärken.
Weitere Auskünfte:
Felix
Schöbi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 53
57