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Bundesrat revidiert Verordnung über die Militärdienstpflicht

3003 Bern, 9. November 2005

Medieninformation

Bundesrat revidiert Verordnung über die Militärdienstpflicht

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Militärdienstpflicht
(MDV) vom 19. November 2003 revidiert. Es ging darum, verschiedene Punkte
klarer zu fassen oder zu korrigieren, um den Bedürfnissen in der Praxis
gerecht werden zu können.

In der Verordnung über die Militärdienstpflicht ist nun klarer definiert,
was Urlaub während eines Militärdienstes ist. Es handelt sich dabei nicht um
einen Unterbruch des Dienstes, sondern um die Gewährung von Freizeit von
mehr als einem Tag Dauer. Im weiteren wurde eine zusätzliche Stufe im
Aufgebotswesen eingeführt, damit Gesuche für Dienstverschiebungen möglichst
frühzeitig behandelt werden können: Als Erstes erfolgt das öffentliches
Aufgebot im Vorjahr, dann erhält der Armeeangehörige eine Dienstanzeige 20
Wochen vor dem Dienst und schliesslich den Marschbefehl 6 Wochen vor dem
Dienst.

Differenziert wurde die Regelung zur Verweildauer in der Funktion von
Hauptleuten und Stabsoffizieren. Detailanpassungen erfolgten bei den für die
Übernahme einer bestimmten Funktion zu absolvierenden Ausbildungsdiensten.
Verstärkt berücksichtigt werden künftig die Bedürfnisse der kantonalen
Polizeikorps und des Grenzwachtkorps bezüglich Dienstbefreiung ihrer
Angehörigen. Die bisherige befristete Übergangsregelung betreffend der zu
leisten Diensttage von Angehörigen der Armee, die bereits in der Armee 95
Dienst geleistet haben, wird zu einer unbefristeten Regelung.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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