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Gesundheitskosten: Einsparungen von 86 Millionen Franken

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 9. November 2005

Gesundheitskosten: Einsparungen von 86 Millionen Franken

Bundesrat Pascal Couchepin hat dem Bundesrat ein Massnahmepaket vorgelegt,
mit dem ab Januar 2006 der Anstieg der Gesundheitskosten verlangsamt wird.
Ab diesem Datum werden die Verwendung von Generika gefördert und die von der
Krankenkasse rückerstatteten Beträge für Medizinalprodukte sowie die Kosten
der Laboranalysen gesenkt werden. Ohne die schwer schätzbaren Einsparungen,
die durch die Förderung der Generika erzielt werden, mitzurechnen, bringen
die vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern vorgestellten
Massnahmen Einsparungen von rund 86 Millionen Franken.

Der Bundesrat hat das EDI mit einer Verordnungsänderung ermächtigt, für
Medikamente einen differenzierten Selbstbehalt vorzuschreiben. Damit künftig
noch mehr Generika abgegeben werden, erhöht das EDI den Selbstbehalt auf den
entsprechenden Originalmedikamenten von 10 Prozent auf 20 Prozent. Bundesrat
Pascal Couchepin informierte den Bundesrat zudem über Massnahmen, die in den
Zuständigkeitsbereich des EDI fallen: der Höchstvergütungsbetrag von
medizinischen Mitteln und Gegenständen wird um 10 Prozent gesenkt. Bei allen
Laboruntersuchungen sinkt der verrechenbare Taxpunktwert von einem Franken
auf 90 Rappen. Die Massnahmen treten auf den 1. Januar 2006 in Kraft.

In Zukunft sollen Patienten, die sich ohne ärztliche Notwendigkeit
Originalpräparate statt Generika verschreiben lassen, für die
Originalpräparate einen höheren Selbstbehalt bezahlen. Mit dem höheren
Selbstbehalt von 20 Prozent für Originalpräparate wird für die Patienten ein
Anreiz geschaffen, bei gleichwertigen Produkten das preisgünstigere
Generikum zu wählen. Der Selbstbehalt auf den Nachahmerprodukten bleibt
unverändert bei 10 Prozent. Dadurch werden Kosten zu Lasten der
Grundversicherung gespart und die Abgabe von Nachahmerprodukten gefördert.

Höchstvergütungsbetrag von Mitteln und Gegenständen wird gesenkt

In der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) sind Produktgruppen aufgeführt,
die von der Grundversicherung bezahlt werden. Bei jeder Gruppe wird ein
Maximalbetrag vergütet, der in der MiGeL aufgeführt ist. Dieses System hat
dazu geführt, dass die Hersteller von Medizinalprodukten sich zunehmend an
diesem Höchstvergütungsbetrag orientiert haben und ihre Preise danach
ausrichteten. Aus diesem Grund ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) daran,
das System der Preisvergütung der verschiedenen Produktegruppen zu
überprüfen. Die Arbeiten werden bis Ende 2006 abgeschlossen.

Als kostendämpfende Sofortmassnahme werden die heute geltenden
Höchstvergütungsbeträge auf Anfang 2006 generell um 10 Prozent gesenkt.

Tieferer Taxpunktwert für Laboruntersuchungen

In der Analyseliste (AL) sind alle Laboruntersuchungen aufgeführt, die von
der Grundversicherung bezahlt werden. Die Tarife wurden seit ihrer
Einführung 1994 nicht mehr systematisch überprüft. Der technologische
Fortschritt in den Laboratorien hat dazu geführt, dass verschiedene Analysen
heute billiger durchgeführt werden können. Das BAG überprüft gegenwärtig
auch die AL. Es ist vorgesehen, verschiedene tarifliche Anpassungen auf
Anfang 2007 vorzunehmen. Als Sofortmassnahme wird der Taxpunktwert von heute
1 Franken um 10 Prozent auf 90 Rappen gesenkt.

Die Sofortmassnahmen bei der MiGeL und AL werden zu Einsparungen zu Gunsten
der Grundversicherung führen: Basierend auf den Zahlen von 2004 sollten bei
den Analysen Einsparungen von rund 60 Millionen Franken resultieren. Bei den
Mitteln und Gegenständen beläuft sich das Sparpotential auf rund 26
Millionen Franken.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit,

Tel. 031 322 95 05

Beilagen:

Faktenblätter Mittel-und Gegenständeliste, Analyseliste

Verordnungen unter: www.bag.admin.ch/kv/gesetze/d/index/html