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Vorabklärung der Preisüberwachung zu Tamiflu

Vorabklärung der Preisüberwachung zu Tamiflu

Tamiflu kostet in der Schweiz deutlich mehr als in den europäischen
Vergleichsländern. Zu diesem Schluss ist der Preisüberwacher in einer
Vorabklärung gelangt. Da aber alle relevanten gesundheitspolitischen
Instanzen sich darin einig sind, dass die private Beschaffung von
Tamiflu auf Vorrat unnötig und nicht wünschenswert ist, erachtet der
Preisüberwacher eine Intervention gegenwärtig für nicht opportun.
Sonderbestimmungen und preisliche Sonderkonditionen werden jedoch im
Fall einer Pandemie gelten.

Ausgangslage und heutige Preissituation

Der Preisüberwacher hat am 18. Oktober 2005 eine Vorabklärung zu den
Prei-sen von Tamiflu eröffnet. Er hat sich in diesem Zusammenhang von
der Firma Roche Pharma (Schweiz) AG, dem Schweizerischen
Apothekerverband (SAV) sowie den zuständigen Bundesstellen umfassend
orientieren lassen und Preis-vergleiche mit ausländischen Quellen
angestellt.

Die Preissituation stellt sich wie folgt dar:

Der Fabrikabgabe-Preis der Herstellerin (FAP = Lieferpreis ohne MwSt
und ohne Vertriebskosten) liegt heute in der Schweiz erheblich über den
entsprechenden Preisen in den vergleichbaren europäischen
Referenz-ländern.
Die Apothekermarge liegt erheblich über der Marge, die bei Anwendung
der Leistungsorientierten Apotheker-Abgeltung (LOA) für
kassenpflichti-ge Medikamente( SL-Medikamente) der Verkaufskategorien A
und B re-sultieren würde.
Sonderkonditionen gelten gegenüber den Spitälern und Kliniken.

Beurteilung aufgrund der Vorabklärung

1.   Zuständigkeit der Preisüberwachung
Bei Beschaffungen von Tamiflu für die Indikation Vogelgrippe und
Vogelgrippe-Vorsorge verfügt Roche über Markmacht. Zudem figuriert
Tamiflu gegenwärtig nicht auf der Liste der kassenzulässigen Präparate.
Damit ist die Zuständigkeit der Preisüberwachung für die
Tamiflu-Preisgestaltung in diesem Teilmarkt ge-geben.

2.  Die Versorgung im Pandemiefall und die Vorbereitungen dazu
Die Versorgung im Pandemiefall und die Vorbereitungen dazu sind Sache
der Gesundheitsbehörden und des Bundesamts für wirtschaftliche
Landesversor-gung (BWL). Diese behandeln insbesondere auch die Fragen
der Abgabekanä-le und der Finanzierung. Für den Epidemiefall werden
besondere Preiskonditi-onen gelten, bei deren Festlegung die
Preisüberwachung gegebenenfalls das Empfehlungsrecht ausüben wird.

3.   Die aktuelle Nachfrage Privater  („Angst- und Hamsterkäufe“)
Alle relevanten gesundheitspolitischen Instanzen gehen darin einig,
dass die private Beschaffung von Tamiflu auf Vorrat unnötig und nicht
wünschenswert ist. Um für die kommende Grippesaison (normale Grippe)
eine adäquate Men-ge an Tamiflu zur Verfügung zu haben, hat Roche die
Abgabe zur Zeit limitiert. Dadurch sollen unnötige Hamsterverkäufe
möglichst vermieden werden.

Obschon das Medikament in der Schweiz erheblich teurer in den Handel
gerät als in den europäischen Vergleichsländern, verzichtet die
Preisüberwachung heute auf ein Einschreiten. Für die private
Tamiflu-Beschaffung auf Vorrat, die im heutigen Zeitpunkt entgegen
aller medizinischen Empfehlungen der Ge-sundheitsbehörden, der Aerzte-
und Apothekerverbände erfolgt, ist ein Preis-schutz nach Auffassung der
Preisüberwachung nicht gerechtfertigt.

4.  Besonderes zur Apothekermarge
Der von der Herstellerin empfohlene Richtpreis von Fr. 86.50 für die
Einzelab-gabe (Endverkaufspreis) wird von fast allen Apotheken
eingehalten. Die Apo-theken sind rechtlich nicht an diesen Preis
gebunden. Sie wären insbesondere frei, den Endverkaufspreis tiefer
anzusetzen. Nur schon für den Fall, dass die Marge an jene der
kassenpflichtigen A- und B-Medikamente (SL-Medikamente) angepasst
würde, ergäbe sich (bei heutigem Fabrikabgabepreis) eine Senkung des
Publikumspreises auf ca. 72 Franken.

5.  Vorsorgebeschaffung der Spitäler
Für den Spitalbereich gelten generell Spezialkonditionen. Für die
aktuelle Vor-sorge der Spitäler im Hinblick auf einzelne
Vogelgrippe-Verdachtsfälle und den Schutz des Personals (gemäss
Empfehlung BAG vom 12. September 2005), hat sich Roche gegenüber der
Preisüberwachung bereit erklärt, ab sofort die Bezahlung aufzuschieben.
Für diese Lieferungen wird später der noch zu be-stimmende
Pandemiepreis zur Anwendung gelangen, welcher signifikant tiefer sein
wird, als die jetzigen Spitalpreise.

Rudolf Strahm, Tel. 031/322 21 01 Rafael Corazza, Tel. 031/322 21 03
Rudolf Lanz, Tel. 031/322 21 05