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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Korrigendum: Bundesratsbeschlüsse vom 2.11.2005 zur 11. AHV-Revision

 

In den Presseunterlagen über das am letzten Mittwoch vom Bundesrat beschlossene weitere Vorgehen bei der 11. AHV-Revision ist ein Fehler enthalten: Im Communiqué heisst es, dem Bundesrat müssten eine Botschaft über die technischen Anpassungen und eine zweite Botschaft mit leistungsseitigen Neuerungen unterbreitet werden.

 

Materiell ändert sich daran zwar nichts, aber die Verteilung der Massnahmen auf die zwei Botschaften ist anders beschlossen worden: Eine der zwei Botschaften betrifft die Einführung von Vorruhestandsleistungen im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV für Versicherte zwischen 62 und 65, welche die massgebenden Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Die zweite Botschaft umfasst die restlichen Beschlüsse.

 

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.

 

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

 

7.11.2005