Korrigendum:
Bundesratsbeschlüsse vom 2.11.2005 zur 11. AHV-Revision
In den Presseunterlagen über das
am letzten Mittwoch vom Bundesrat beschlossene weitere Vorgehen bei der 11.
AHV-Revision ist ein Fehler enthalten: Im Communiqué heisst es, dem Bundesrat
müssten eine Botschaft über die technischen Anpassungen und eine zweite
Botschaft mit leistungsseitigen Neuerungen unterbreitet
werden.
Materiell ändert sich daran zwar
nichts, aber die Verteilung der Massnahmen auf die zwei Botschaften ist anders
beschlossen worden: Eine der zwei Botschaften betrifft die Einführung von
Vorruhestandsleistungen im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV für
Versicherte zwischen 62 und 65, welche die massgebenden
Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Die zweite Botschaft umfasst die restlichen
Beschlüsse.
Wir bitten Sie um
Kenntnisnahme.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
7.11.2005