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Gesamtschweizerischer Armeeseelsorgerrapport mit Bundespräsident Samuel Schmid

3003 Bern, 03. November 2005

Medieninformation

Gesamtschweizerischer Armeeseelsorgerrapport mit Bundespräsident Samuel
Schmid

Heute findet in Bern der zweite gesamtschweizerische Armeeseelsorgerrapport
statt. Schwerpunkte sind eine Ansprache von Bundespräsident Samuel Schmid
sowie Referate von Bischof Dr. theol. Kurt Koch und Prof. Dr. theol. Pierre
Gisel. Den Abschluss bildet ein ökumenischer Gottesdienst unter der Leitung
von Bischof Norbert Brunner und Pfarrer Ruedi Heinzer.

Für den zweiten schweizerischen Armeeseelsorgerrapport vom 3. November in
Bern sind mehr als 250 Armeeseelsorger aufgeboten. Neben dem
Bundespräsidenten nehmen auch zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland teil.
Bundespräsident Samuel Schmid als Vorsteher des Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS nutzt den Rapport als
Gelegenheit, den Armeeseelsorgern und den Kirchenbehörden für die wertvolle
Mitarbeit und Unterstützung zu danken.

Mit der Armeereform hat auch der Dienstzweig Armeeseelsorge einschneidende
Umstrukturierungen erfahren. Divisionär Waldemar Eymann, als Chef
Personelles der Armee im Führungsstab der Armee auch verantwortlich für die
Armeeseelsorge, nutzt den Rapport zu einer Standortbestimmung. Divisionär
Eymann, der Ende Jahr in den Ruhestand tritt, wird bei dieser Gelegenheit
von den Armeeseelsorgern verabschiedet.

Das modernisierte Anforderungsprofil für Armeeseelsorger und das neue
Einsatzkonzept auf Stufe Bataillon machen den Armeeseelsorger zu einem
"Einzelkämpfer" und verpflichten ihn zwangsläufig zu ökumenischer
Arbeitsweise. Diese Thematik wird von Bischof Kurt Koch und Prof. theol.
Pierre Gisel beleuchtet. Abschluss des Rapportes bildet ein ökumenischer
Gottesdienst unter der Leitung von Bischof Norbert Brunner, Beauftragter für
Armeeseelsorge in der Schweizer Bischofskonferenz, und Pfarrer Ruedi
Heinzer, Synodalrat, stellvertretend für den Präsidenten des Rates des
Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes.

Das Armeeseelsorgeramt wird in der Schweizer Armee ausschliesslich von
Milizpersonal ausgeübt. Weil die überwiegende Mehrheit der
Militärdienstleistenden einer der beiden grossen Landeskirchen der Schweiz
angehört, nehmen diese die Verantwortung wahr, Pfarrer, Priester und
Theologen bzw. Pfarrerinnen und Theologinnen für die seelsorgerliche
Betreuung der Angehörigen der Armee zur Verfügung zu stellen. Die
Armeeseelsorger der Schweizer Armee rekrutieren sich daher grundsätzlich aus
der evangelisch-reformierten und der römisch-katholischen Landeskirche.

Voraussetzungen für die Ernennung zum Hauptmann Armeeseelsorger sind unter
anderem die Militärdiensttauglichkeit, eine bestandene Rekrutenschule sowie
eine Empfehlung durch die zuständige Kirchenbehörde. Wenn ein Anwärter die
Voraussetzungen erfüllt, wird er durch den Chef des Personellen der Armee
zum Hauptmann Armeeseelsorger ernannt. Damit hat er die Rechte und Pflichten
eines Offiziers.

Diese Integration in die militärische Organisation ermöglicht es dem
Armeeseelsorger, für alle Angehörigen der Armee Ansprechpartner zu sein und
die Funktion als Seelsorger auf allen Stufen auszuüben. Der zum Hauptmann
Armeeseelsorger ernannte Kandidat hat einen Technischen Lehrgang für
Armeeseelsorger von 19 Tagen und einen praktischen Dienst von höchstens 5
Tagen zu bestehen.

Geistliche können sich für die Dauer ihres Amtes oder ihrer Anstellung nach
Artikel 18b des Militärgesetzes von der Militärdienstpflicht befreien
lassen. Wer das Amt des Armeeseelsorgers also annimmt, tut dies freiwillig
und verpflichtet sich damit bis zum Erreichen des 50. Altersjahres 300
Diensttage zu leisten.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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