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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

  

Bern, 02.11.2005. Künftig sollen Ausländer Grundstücke in der Schweiz ohne ein kompliziertes Bewilligungsverfahren kaufen können. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Lex Koller heute nicht mehr notwendig und soll deshalb aufgehoben werden. Dies dürfte wichtige volkswirtschaftliche Impulse auslösen. Um negative Auswirkungen im Ferienwohnungsbau zu vermeiden, die namentlich in Tourismusgebieten auftreten könnten, sieht der Bundesrat flankierende raumplanerische Massnahmen vor. Er hat am Mittwoch die Vorschläge des EJPD und UVEK bis Ende Februar 2006 in die Vernehmlassung geschickt.

 

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) ist heute nicht mehr notwendig, hält das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in seinem Bericht fest. Die Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens, zu deren Bekämpfung das Gesetz geschaffen worden ist, besteht - mit Ausnahme weniger Gemeinden - nicht mehr. In einigen Fremdenverkehrsorten gibt es noch eine starke ausländische Nachfrage nach Ferienwohnungen, was durch raumplanerische Massnahmen vermindert werden soll.

 

Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist im Lauf der Zeit stark eingeschränkt worden. Es erfasst heute grundsätzlich nur noch den Erwerb von Ferienwohnungen und von nicht selbst genutztem Wohneigentum. Betrieblich genutzte Grundstücke können Personen im Ausland schon seit einiger Zeit bewilligungsfrei erwerben, auch wenn sie selber kein Gewerbe darauf betreiben.

 

Wünschenswerte Impulse für die Wirtschaft

Nach der Aufhebung der Lex Koller könnten Personen im Ausland ohne das komplizierte Bewilligungsverfahren auch Bauland und Wohnliegenschaften (Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Stockwerkeinheiten) als blosse Kapitalanlage erwerben. Ausländische Investitionen in den Wohnungsbau dürften wichtige volkswirtschaftliche Impulse auslösen. Diese Investitionen könnten Arbeitsplätze schaffen oder erhalten und das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen vergrössern. Mit der Aufhebung der Lex Koller entfiele zudem der administrative Aufwand insbesondere der kantonalen Bewilligungsbehörden.

 

Raumplanerische Massnahmen besser geeignet

Der Bestand an Zweitwohnungen ist - vor allem was die Ferienwohnungen betrifft - insbesondere in gewissen Tourismusgebieten bereits heute sehr hoch. Eine ungelenkte Zunahme von Zweitwohnungen steht jedoch im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gebot einer haushälterischen Bodennutzung. Zudem beeinträchtigt die zunehmende Zersiedelung das Landschafts- und Ortsbild, was gerade in Tourismusgebieten gravierend ist. Ob sich die Ferienwohnungen in schweizerischen oder in ausländischen Händen befinden, spielt dabei keine Rolle. Zur Lösung des Problems sind deshalb raumplanerische Massnahmen besser geeignet als eine Sonderbehandlung von Personen im Ausland.

 

Kantone und Gemeinden müssen nötige Vorkehrungen treffen

Mit der vom Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vorgeschlagenen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) sollen negative Auswirkungen, die mit der Aufhebung der Lex Koller verbunden sein können, verhindert werden. Die betroffenen Kantone sollen verpflichtet werden, in ihren Richtplänen diejenigen Gemeinden und Regionen zu bezeichnen, in denen mit Bezug auf den Zweitwohnungsbau ein besonderer Regelungsbedarf besteht. Sie sollen dafür sorgen, dass die betroffenen Gemeinden die nötigen Massnahmen ergreifen. Die nötigen Vorkehrungen sollen dabei innerhalb einer Frist von drei Jahren ab In-Kraft-Treten des geänderten RPG getroffen werden. Die Kantone erhalten so die Möglichkeit, die Thematik des Zweitwohnungsbaus eingebettet in ihre gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen zu behandeln. Der vorgeschlagene Lösungsansatz macht sich mit dem kantonalen Richtplan ein bewährtes Instrument zunutze und belässt den Kantonen bei der konkreten Umsetzung - in Respektierung der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung im Bereich der Raumplanung - den nötigen Handlungsspielraum.

 

Damit die Kantone und Gemeinden genügend Zeit haben, um die nötigen Massnahmen zu treffen, soll die Lex Koller erst rund drei Jahre nach In-Kraft-Treten der vorgeschlagenen Änderung des Raumplanungsgesetzes aufgehoben werden. Solange die Kantone und Gemeinden die nötigen Vorkehrungen, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, nicht getroffen haben, sollen zudem keine Zweitwohnungen bewilligt werden dürfen.

 

Weitere Auskünfte:

·         Aufhebung der Lex Koller:
Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 32

·         Flankierende raumplanerische Massnahmen:
Pierre-Alain Rumley, Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung, Tel.
079 335 76 80