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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 02.11.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Teilrevision der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) beschlossen. Diese Teilrevision erfolgt infolge der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz von 1999 auf die 10 neuen EU-Mitgliedstaaten.

Die VEP gilt ab dem Inkrafttreten der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (mittels Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen) grundsätzlich auch für die Staatsangehörigen der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten. Die Übergangsregelung für die Angehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Malta und Zypern, unterscheidet sich vom geltenden Übergangsregime für die Angehörigen der alten EU-Mitgliedstaaten, der EFTA sowie von Malta und Zypern in Bezug auf Inhalt und Dauer. Aus diesem Grund muss die VEP revidiert werden.

Diese Verordnungsänderung tritt parallel zum Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen sowie den verstärkten flankierenden Massnahmen - unter Vorbehalt der rechtzeitigen Ratifizierung durch den EU-Ministerrat - am 1. Januar 2006 in Kraft.

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM,
Tel. 031 / 325 93 50