Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) wird angepasst
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 2. November 2005
Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der
Schweiz (VISOS) wird angepasst
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung vom 9. September 1981 über
das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)
gutgeheissen. Mit der Verordnungsänderung wird eine weitere Serie der
Ortsbilder von nationaler Bedeutung in das Inventar aufgenommen.
Das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet den Bund, dass bei Erfüllung
einer Bundesaufgabe Landschafts- und Ortsbilder, geschichtliche Stätten
sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont und, wo das allgemeine Interesse
an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Um diese Aufgabe
wahrzunehmen, erstellt der Bund Inventare von Objekten mit nationaler
Bedeutung im Bereich des Natur- und Heimatschutzes, welche er regelmässig
überprüft und aktualisiert.
1981 konnte aufgrund der Verordnung über das Bundesinventar der
schützenwerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) eine erste Serie mit 122
Objekten ins Inventar aufgenommen werden. Die Inventararbeit wurde seither
mit 12 Serien erweitert. Gegenstand des Bundesinventars bilden jene
Ortsbilder, denen nationale Bedeutung zuerkannt wird. Es umfasst die
schützenswerten Dauersiedlungen der Schweiz und dient dem Bund bei der
Wahrnehmung seiner Aufgaben und Pflichten aufgrund der Natur- und
Heimatschutzgesetzgebung. Der Bundesrat hat nun einer Änderung der
Verordnung (VISOS) zugestimmt, so dass eine weitere Serie der Ortsbilder von
nationaler Bedeutung in das Inventar aufgenommen werden kann. Es betrifft:
- Kanton Basel-Stadt: Ersterfassung ganzer Kanton
- Kanton Bern: Ergänzung
- Canton de Fribourg/Kanton Freiburg: Ergänzung
- Kanton Luzern: Ergänzung
- Repubblica e Cantone Ticino: Ergänzung
- Kanton Uri: Ergänzung
- Canton de Vaud: Ersterfassung und Ergänzung
Nachdem die betroffenen Kantone und die interessierten Bundesstellen
angehört worden sind, wird die vorliegende 13. Serie auf den 1.1.2006 in
Kraft gesetzt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Johann Mürner, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur,
Tel. 031/322'80'59