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Die Schweiz und Angola unterzeichnen ein Abkommen über die Rückführung der blockierten angolanischen Gelder zugunsten von humanitären Projekten

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Information

Bern, 1. November 2005

Pressemitteilung

Die Schweiz und Angola unterzeichnen ein Abkommen über die Rückführung der
blockierten angolanischen Gelder zugunsten von humanitären Projekten

Die Schweiz wird angolanische Guthaben im Umfang von 21 Millionen USD, die
die Genfer Justiz im Rahmen einer Strafuntersuchung blockiert hat, in die
Republik Angola zurückführen. Die Gelder werden für humanitäre Projekte in
Angola verwendet. DEZA-Direktor Walter Fust und der Sekretär des
Ministerrats der Republik Angola, S.E. Joaquim António Carlos dos Reis
Júnior, haben am 1. November 2005 in Genf ein entsprechendes Abkommen
unterzeichnet.

Parallel zu den laufenden Gerichtsverfahren suchte das EDA in enger
Zusammenarbeit mit den angolanischen Behörden nach Wegen, die in der Schweiz
blockierten Gelder nach Angola zurückzuführen und sie für humanitäre
Projekte zugunsten der angolani­schen Bevölkerung einzusetzen. Im November
2003 einigten sich die Schweiz und Angola auf ein entsprechendes bilaterales
Abkommen. Damit das Abkommen umgesetzt werden kann, wird die Genfer Justiz
die Einziehungsbeschlagnahme für vier Konten in der Schweiz aufheben, auf
denen rund 21 Millionen USD liegen.

Gemäss dem bilateralen Abkommen sollen die Gelder für Projekte zugunsten der
am meisten benachteiligten Personen der angolanischen Gesellschaft verwendet
werden. Die Projekte werden in den Schwerpunktbereichen ausgewählt, d.h.
Wiederaufbau, Aufbau der Spitalinfrastruktur, berufliche Grundausbildung und
Wasserversorgung sowie Förderung der lokalen Kapazitäten, insbesondere
Wiedereingliederung von Vertriebenen. Die Parteien werden das Programm
gemeinsam koordinieren. Dazu werden sie Vertreter bezeichnen, die über die
Genehmigung der Projekte, deren Budget und die Verwendung der Gelder
entscheiden. Die DEZA wird ein Exekutivbüro einrichten, das für die
administrative Begleitung und finanzielle Abwicklung des Programms zuständig
ist. Nach der Unterzeichnung des Restitutionsabkommens kann in den nächsten
Wochen mit seiner Umsetzung begonnen werden.

Die Genfer Justiz hatte ein Strafverfahren eröffnet, das die
Restrukturierung der angolanischen Schulden gegenüber der Russischen
Föderation zum Gegenstand hatte. Nachdem sie bei dieser Schuldenregelung
keine Unregelmässigkeiten feststellen konnte, stellte sie das Verfahren im
Dezember 2004 ein.

Weitere Auskünfte:

-          Marc Wey, EDA, Chef der Sektion Völkerrecht, EDA, Tel. 031 322 31
37

Dominique Hempel, DEZA, Senior Advisor, Tel. 022 917 84 21 ou 079 216 98 72