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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Visum- und Rückübernahmeabkommen mit Macao


Macao, 31.10.2005. Der schweizerische Generalkonsul in Hongkong, François
Barras, hat am Freitag, 28. Oktober 2005, gemeinsam mit den Behörden von
Macao die Abkommen über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht und über
die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt unterzeichnet.

Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Passes der Besonderen
Verwaltungsregion Macao können ab Inkrafttreten des Abkommens am 1. Dezember
2005 ohne Visum zu Besuchs-, touristischen oder geschäftlichen Zwecken in
die Schweiz einreisen. Die Einreise zu Erwerbszwecken oder für eine
Aufenthaltsdauer von über drei Monaten untersteht weiterhin der
Visumpflicht. Für Inhaber/innen eines Passes der Volksrepublik China bzw.
für Reisen ins chinesische Mutterland ist in jedem Fall ein Visum
erforderlich.

Die beiden Abkommen, welche auch für das Fürstentum Liechtenstein und seine
Staatsangehörigen gelten, entsprechen denen, welche die Schweiz mit anderen
Staaten abgeschlossen hat. Sie mussten dem Sonderstatus von Macao nach dem
Prinzip «ein Land, zwei Systeme» angepasst werden.

Die Abkommen sollen die engen Beziehungen zwischen der Schweiz und Macao
weiter konsolidieren. Sie orientieren sich an den Abkommen, die im Jahre
2000 mit Hongkong über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht und über
die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt abgeschlossen
wurden. Der Bundesrat erhofft sich von der Visumerleichterung vor allem
positive Impulse für die einheimische Tourismuswirtschaft. Überdies sehen
beide Abkommen eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der
illegalen Zuwanderung und der Schleppertätigkeit vor.

Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 031 325 93 50