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Schlussbericht des Independent Inquiry Committees (IIC) zum «Oil for

Schlussbericht des Independent Inquiry Committees (IIC) zum «Oil for
Food»-Programm: Unterstützung der Schweiz für die Untersuchung

Das Independent Inquiry Committee (IIC) hat heute den zweiten und
letzten Teil des Schlussberichts seiner Untersuchung zum «Oil for Food»
- Programm (OFFP) veröffentlicht. Im Zentrum dieses Berichts steht das
Verhalten der Firmen, welche im Rahmen des Programms Verträge zum Kauf
irakischen Erdöls oder zur Lieferung humanitärer Güter an den Irak
zugesprochen erhielten.

«Ausserordentliche Unterstützung» der Schweiz
Die Schweiz hat die Untersuchung des IIC von Beginn weg vollumfänglich
unterstützt. Am 22.12.2004 ermächtigte der Bundesrat das
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), dem IIC aufgrund des
Embargogesetzes Amtshilfe zu gewähren. Im Rahmen der Amtshilfe wurden
dem IIC rund 170 Bundesordner an Akten, darunter viele Bankdokumente,
zur Verfügung gestellt. Das IIC konnte ferner in der Schweiz mit über
30 Vertretern von Banken, Ölhändlern und verschiedenen anderen Firmen
Interviews durchführen. Sämtliche Befragungen fanden unter Aufsicht des
seco statt. Die intensive Zusammenarbeit der Schweiz mit dem IIC
bestätigt, dass das Bankgeheimnis zur Aufdeckung krimineller Praktiken
kein Hindernis darstellt. Das IIC bedankte sich im ersten Teil seines
Schlussberichts, welcher am 07.09.2005 veröffentlicht wurde, für die
«ausserordentliche Unterstützung» der Schweiz, insbesondere der
Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und des seco.

Gute Zusammenarbeit der Firmen
Die meisten Schweizer Firmen, die von der Untersuchung des IIC
betroffen waren, haben bereitwillig und effizient mit den Schweizer
Behörden und dem IIC zusammengearbeitet. Lediglich drei teilweise
ausländisch kontrollierte Ölhandelsgesellschaften haben gegen die
Herausgabe von Geschäftsdokumenten an das IIC opponiert. Die
entsprechenden Beschwerdeverfahren sind derzeit noch hängig.

Rolle Schweizer Firmen im OFFP
In der Schweiz niedergelassene Firmen haben insbesondere im Ölhandel
mit dem Irak eine wichtige Rolle gespielt. Zwischen 1996 und 2003
verkaufte der Irak im Rahmen des OFFP Erdöl im Wert von rund 64
Milliarden Dollar ins Ausland. Die Schweiz figuriert nach Russland und
Frankreich an dritter Stelle der wichtigsten Abnehmerländer. In der
Schweiz domizilierte Ölhandelsfirmen haben direkt aus dem Irak Erdöl
für rund 3,5 Milliarden Dollar gekauft (rund 5% des Totals). Diese
Firmen haben zusätzlich auch bedeutende Mengen von Erdöl aufgekauft,
welches der Irak ursprünglich anderen, ausländischen Firmen
zugesprochen hatte. Firmen mit Sitz in der Schweiz, welche mit
irakischem Erdöl handeln wollten, benötigten dafür eine Bewilligung des
seco. Insgesamt wurde 75 Firmen eine solche Bewilligung erteilt. Diese
erlaubte es den Unternehmen, irakisches Erdöl nach Massgabe der von der
UNO bewilligten Verträge zu kaufen. Die Überprüfung und Bewilligung
einzelner Kaufverträge lag in der alleinigen und ausschliesslichen
Verantwortung des zuständigen UNO-Komitees; das seco hatte darauf
keinen Einfluss.

Rund die Hälfte des Ölhandels im Rahmen des OFFP soll gemäss Angaben
der IIC über in der Schweiz niedergelassene Banken finanziert worden
sein. Dies erstaunt nicht, da der Genfer Finanzplatz in der
Finanzierung des Ölhandels seit langem international eine wichtige
Rolle spielt. Die EBK hat die Rolle, welche die in der Schweiz
niedergelassenen Banken im Rahmen des OFFP spielten, eingehend geprüft.
Sie kommt in einem heute veröffentlichten Bericht zum vorläufigen
Schluss, dass die Banken bei der Abwicklung dieser Geschäfte nicht
gegen ihre Sorgfaltspflichten verstossen haben.

Schweizer Unternehmen waren unter dem OFFP ebenfalls, wenn auch in
bescheidenerem Ausmass, als Lieferanten humanitärer Güter und von
Infrastrukturausrüstungen an den Irak tätig. Die auf Schweizer Firmen
lautenden Lieferverträge weisen einen Wert von rund 623 Millionen
Dollar auf, verglichen mit weltweiten Gesamtlieferungen im Umfang von
37 Milliarden Dollar. Die Lieferverträge wurden direkt zwischen den
Firmen und dem irakischen Importeur ausgehandelt. Die Prüfung und
Genehmigung sämtlicher Lieferverträge oblag auch hier allein dem
UNO-Sanktionskomitee. Das seco hatte auf die Vergabe dieser Aufträge
keinen Einfluss.

Strafrechtliche Verfolgung
Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem OFFP in der Schweiz
vier Strafverfahren gegenüber vier Personen eröffnet sowie Bankkonti
gesperrt. Das seco und die EBK werden die im neusten Bericht des IIC
enthaltenen Informationen genau überprüfen. Sollte es sich zeigen, dass
sich Firmen in der Schweiz rechtswidrig verhalten haben, werden die
Behörden diesen Vorwürfen nachgehen und allenfalls rechtliche Schritte
gegenüber den Verantwortlichen einleiten.

Das seco hatte bereits vor der Einsetzung des IIC eine Genfer
Ölhandelsfirma wegen einer unerlaubten Zahlung in den Irak zu einer
Busse von 50'000 Schweizer Franken verurteilt.

Das Independent Inquiry Committee (IIC)
Das IIC setzt mit diesem Bericht den Schlusspunkt unter eine eineinhalb
Jahre dauernde Untersuchung dieses grössten je von den Vereinten
Nationen finanzierten humanitären Programms. Das OFFP lief von 1995 bis
zum Sturz von Saddam Hussein im Jahr 2003 und diente dazu, die
negativen Auswirkungen des Irak-Embargos auf die Zivilbevölkerung zu
mildern.

Das IIC wurde im April 2004 auf Initiative von UNO-Generalsekretär Kofi
Annan ins Leben gerufen, um die Vorwürfe der Korruption und Bestechung
bei der Abwicklung des Programms abzuklären. Mit Resolution 1538 (2004)
rief der UNO-Sicherheitsrat alle Mitgliedstaaten auf, mit dem Komitee
umfassend zusammenzuarbeiten. Das IIC wird von Paul Volcker, ehemaliger
Zentralbankchef der USA, präsidiert. Weitere Mitglieder des Komitees
sind der südafrikanische Richter Richard Goldstone sowie der Schweizer
Strafrechtsprofessor Mark Pieth.

Website des Independent Inquiry Committee (IIC)
englisch
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Banken in der Schweiz
Die EBK untersuchte die Tätigkeiten der Banken mit Sitz in der Schweiz
im Rahmen des UNO Programms Oil-for-Food" und veröffentlicht ihren
Bericht.
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Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) Othmar Wyss Leiter
Exportkontrollen und Sanktionen Tel. +41 (0)31 324 09 16  Eidg.
Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Christine Schraner
Vizedirektorin Tel. +41 (0)31 322 30 87  Eidgenössische
Bankenkommission (EBK) Urs Zulauf Leiter Rechtsdienst Tel. +41 (0)31
322 69 09  Bundesanwaltschaft (BA) Infoline Tel. +41 (0)31 324 32 40
oder per email info@ba.admin.ch