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Medienmitteilung

 

Veröffentlichung des Schlussberichts des NFP 42+ (Schweiz - Südafrika)

 

Heute wird der von Prof. Georg Kreis verfasste Schlussbericht des NFP 42+ der Öffentlich­keit vorgestellt. Der Bundesrat begrüsst diesen Bericht als wichtigen Beitrag zu einem vertieften Verständnis der historischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika. Er äussert sich jedoch nicht zu den Ergebnissen der Untersuchungen.

 

In Erfüllung eines parlamentarischen Vorstosses von 1999 hatte der Bundesrat einen Kredit von 2 Millionen Franken bewilligt, damit die Geschichte der Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika unter verschiedenen wissenschaftlichen Gesichtspunkten erforscht werden konnte. Ergänzend zu einem nationalen Forschungsprogramm zur Schweizerischen Aussenpolitik wurden insgesamt zehn voneinander unabhängige Untersuchungen durch­geführt und zwischen 2003 und 2005 abgeschlossen. Einige davon sind bereits publiziert, andere werden demnächst veröffentlicht. Der Schlussbericht wurde gestützt auf diese Grundlage verfasst.

 

Nach Beginn der Untersuchungen wurden in den Vereinigten Staaten Sammelklagen (class actions) gegen Unternehmen aus mehreren Ländern wegen ihrer Rolle zur Zeit der Apartheid eingereicht. Damit den beklagten Schweizer Unternehmen keine Nachteile erwachsen, hat der Bundesrat im April 2003 beschlossen, den Zugang zu bestimmten Archivakten vorübergehend zu sperren. Zum einen wurde die Schutzfrist für Akten über wirtschaftliche Beziehungen (namentlich Kapitalexporte) mit Südafrika bis zum 1. Januar 1960 ausgedehnt. Zum andern wurde die Einsicht in Akten, in denen Unternehmen nament­lich aufgeführt sind, vorübergehend untersagt. Für die übrigen Akten wird die liberale Praxis der Einsichtsgewährung weitergeführt. Dieser Beschluss kann erst nach Ende aller in den USA laufenden einschlägigen Gerichtsverfahren aufgehoben werden. Es deutet jedoch nichts darauf hin, dass das noch in diesem Jahr der Fall sein wird.

 

BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

 

Bern, 27. Oktober 2005

 

Adresse für Rückfragen:
Oswald Sigg, Vizekanzler und Bundesratssprecher, 031 322 37 03