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Medienmitteilung

Klausur des Bundesrats zur Europapolitik

Der Bundesrat hat in der Klausur am Mittwoch eine europapolitische Standortbestimmung vorgenommen und den bilateralen Weg als erfolgreiche Interessenpolitik der Schweiz in Europa bekräftigt. Die Absicht, die neuen EU-Staaten mit einem Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zu unterstützen, wurde bestätigt. Der Beitritt zur EU wird als längerfristige Option betrachtet. Das sistierte Beitrittsgesuch wird nicht zurückgezogen. Wie vorgesehen will der Bundesrat einen Bericht über die europapolitischen Optionen vorlegen.

In seiner heutigen Klausur hat der Bundesrat folgende Grundsätze seiner Aussenpolitik bekräftigt:
- Die Schweiz definiert ihre Beziehungen mit der Europäischen Union aufgrund ihrer ideellen und materiellen Interessen. Sie ist mit den Staaten des europäischen Kontinents und deren Institutionen solidarisch, um eine sicherere Welt aufzubauen und die gemeinsamen Werte zu fördern.
- Zu diesem Zweck schliesst sie mit ihren Partnern die notwendigen Abkommen, indem sie darauf achtet, ihre Unabhängigkeit, ihre Entscheidungsfreiheit und ihre Institutionen zu bewahren (Föderalismus, direkte Demokratie u.a.).
- Das sistierte Beitrittsgesuch von 1992 wird nicht zurückgezogen. Der Beitritt zur EU wird als eine längerfristige Option betrachtet. Entsprechend werden die Motion Fraktion SVP sowie die Motion Bührer abgelehnt.

Nach den beiden Abstimmungen über die Abkommen zu Schengen/Dublin sowie zur Ausdehnung der Freizügigkeit hat nach Ansicht des Bundesrates die rasche Umsetzung der neuen Verträge erste Priorität. Das Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen soll im Dezember ratifiziert werden, damit es auf Anfang 2006 in Kraft treten kann. Auch das Abkommen zu Schengen/Dublin soll nach Möglichkeit bereits im Dezember ratifiziert werden. Ziel ist ein Inkrafttreten im Laufe des nächsten Jahres.

Der Bundesrat hat den bilateralen Weg als erfolgreichen Weg der schweizerischen Europapolitik bestätigt. In diesem Rahmen sollen einzelne neue Interessenbereiche im Hinblick auf mögliche bilaterale Verhandlungen weiter geprüft werden. Zu diesen Themen gehören zum Beispiel der Bereich Elektrizität, die Teilnahme am Satellitennavigationssystem Galileo, der Bereich öffentliche Gesundheit sowie der Schutz der Herkunftsbezeichnungen.

Der Bundesrat hat seinen Willen bestätigt, die neuen EU-Staaten mit einem Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zu unterstützen. Angestrebt wird ein Beginn dieser Unterstützung auf Ende 2006. Die Zahlungsverpflichtung beläuft sich auf eine Milliarde Franken über fünf Jahre. Als rechtliche Basis soll das künftige Gesetz über die Ostzusammenarbeit dienen, welches in der Wintersession vom Ständerat beraten wird. Dieses Bundesgesetz wird dem fakultativen Referendum unterstehen.

Wie vorgesehen wird der Bundesrat vor Legislaturende eine Auslegeordnung und Analyse der verschiedenen möglichen europapolitischen Optionen für das weitere Vorgehen vornehmen. Gegenstand dieses Berichts wird die Darstellung der Vor- und Nachteile dieser Optionen sein. In Erfüllung des Postulats Stähelin wird zudem die Möglichkeit eines Rahmenabkommens zur besseren Wartung und Koordination des bilateralen Vertragswerks geprüft.


Bern, 26. Oktober 2005

Information :
Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. 031 322 26 40