Medienmitteilung
Klausur des
Bundesrats zur Europapolitik
Der Bundesrat hat in der
Klausur am Mittwoch eine europapolitische Standortbestimmung vorgenommen und den
bilateralen Weg als erfolgreiche Interessenpolitik der Schweiz in Europa
bekräftigt. Die Absicht, die neuen EU-Staaten mit einem Beitrag zur Verringerung
der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zu unterstützen, wurde
bestätigt. Der Beitritt zur EU wird als längerfristige Option betrachtet. Das
sistierte Beitrittsgesuch wird nicht zurückgezogen. Wie vorgesehen will der
Bundesrat einen Bericht über die europapolitischen Optionen vorlegen.
In
seiner heutigen Klausur hat der Bundesrat folgende Grundsätze seiner
Aussenpolitik bekräftigt:
- Die Schweiz definiert ihre Beziehungen mit der
Europäischen Union aufgrund ihrer ideellen und materiellen Interessen. Sie ist
mit den Staaten des europäischen Kontinents und deren Institutionen solidarisch,
um eine sicherere Welt aufzubauen und die gemeinsamen Werte zu fördern.
- Zu
diesem Zweck schliesst sie mit ihren Partnern die notwendigen Abkommen, indem
sie darauf achtet, ihre Unabhängigkeit, ihre Entscheidungsfreiheit und ihre
Institutionen zu bewahren (Föderalismus, direkte Demokratie u.a.).
- Das
sistierte Beitrittsgesuch von 1992 wird nicht zurückgezogen. Der Beitritt zur EU
wird als eine längerfristige Option betrachtet. Entsprechend werden die Motion
Fraktion SVP sowie die Motion Bührer abgelehnt.
Nach den beiden
Abstimmungen über die Abkommen zu Schengen/Dublin sowie zur Ausdehnung der
Freizügigkeit hat nach Ansicht des Bundesrates die rasche Umsetzung der neuen
Verträge erste Priorität. Das Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen soll im
Dezember ratifiziert werden, damit es auf Anfang 2006 in Kraft treten kann. Auch
das Abkommen zu Schengen/Dublin soll nach Möglichkeit bereits im Dezember
ratifiziert werden. Ziel ist ein Inkrafttreten im Laufe des nächsten
Jahres.
Der Bundesrat hat den bilateralen Weg als erfolgreichen Weg der
schweizerischen Europapolitik bestätigt. In diesem Rahmen sollen einzelne neue
Interessenbereiche im Hinblick auf mögliche bilaterale Verhandlungen weiter
geprüft werden. Zu diesen Themen gehören zum Beispiel der Bereich Elektrizität,
die Teilnahme am Satellitennavigationssystem Galileo, der Bereich öffentliche
Gesundheit sowie der Schutz der Herkunftsbezeichnungen.
Der Bundesrat hat
seinen Willen bestätigt, die neuen EU-Staaten mit einem Beitrag zur Verringerung
der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zu unterstützen. Angestrebt
wird ein Beginn dieser Unterstützung auf Ende 2006. Die Zahlungsverpflichtung
beläuft sich auf eine Milliarde Franken über fünf Jahre. Als rechtliche Basis
soll das künftige Gesetz über die Ostzusammenarbeit dienen, welches in der
Wintersession vom Ständerat beraten wird. Dieses Bundesgesetz wird dem
fakultativen Referendum unterstehen.
Wie vorgesehen wird der Bundesrat
vor Legislaturende eine Auslegeordnung und Analyse der verschiedenen möglichen
europapolitischen Optionen für das weitere Vorgehen vornehmen. Gegenstand dieses
Berichts wird die Darstellung der Vor- und Nachteile dieser Optionen sein. In
Erfüllung des Postulats Stähelin wird zudem die Möglichkeit eines
Rahmenabkommens zur besseren Wartung und Koordination des bilateralen
Vertragswerks geprüft.
Bern, 26. Oktober 2005
Information
:
Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. 031 322 26
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