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Klausur des Bundesrats zur Europapolitik

Klausur des Bundesrats zur Europapolitik

Der Bundesrat hat in der Klausur am Mittwoch eine europapolitische
Standortbestimmung vorgenommen und den bilateralen Weg als erfolgreiche
Interessenpolitik der Schweiz in Europa bekräftigt. Die Absicht, die
neuen EU-Staaten mit einem Beitrag zur Verringerung der
wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zu unterstützen, wurde
bestätigt. Der Beitritt zur EU wird als längerfristige Option
betrachtet. Das sistierte Beitrittsgesuch wird nicht zurückgezogen. Wie
vorgesehen will der Bundesrat einen Bericht über die europapolitischen
Optionen vorlegen.

In seiner heutigen Klausur hat der Bundesrat folgende Grundsätze seiner
Aussenpolitik bekräftigt:

Die Schweiz definiert ihre Beziehungen mit der Europäischen Union
aufgrund ihrer ideellen und materiellen Interessen. Sie ist mit den
Staaten des europäischen Kontinents und deren Institutionen
solidarisch, um eine sicherere Welt aufzubauen und die gemeinsamen
Werte zu fördern.
Zu diesem Zweck schliesst sie mit ihren Partnern die notwendigen
Abkommen, indem sie darauf achtet, ihre Unabhängigkeit, ihre
Entscheidungsfreiheit und ihre Institutionen zu bewahren (Föderalismus,
direkte Demokratie u.a.).
Das sistierte Beitrittsgesuch von 1992 wird nicht zurückgezogen. Der
Beitritt zur EU wird als eine längerfristige Option betrachtet.
Entsprechend werden die Motion Fraktion SVP sowie die Motion Bührer
abgelehnt.

Nach den beiden Abstimmungen über die Abkommen zu Schengen/Dublin sowie
zur Ausdehnung der Freizügigkeit hat nach Ansicht des Bundesrates die
rasche Umsetzung der neuen Verträge erste Priorität. Das Protokoll zum
Freizügigkeitsabkommen soll im Dezember ratifiziert werden, damit es
auf Anfang 2006 in Kraft treten kann. Auch das Abkommen zu
Schengen/Dublin soll nach Möglichkeit bereits im Dezember ratifiziert
werden. Ziel ist ein Inkrafttreten im Laufe des nächsten Jahres.

Der Bundesrat hat den bilateralen Weg als erfolgreichen Weg der
schweizerischen Europapolitik bestätigt. In diesem Rahmen sollen
einzelne neue Interessenbereiche im Hinblick auf mögliche bilaterale
Verhandlungen weiter geprüft werden. Zu diesen Themen gehören zum
Beispiel der Bereich Elektrizität, die Teilnahme am
Satellitennavigationssystem Galileo, der Bereich öffentliche Gesundheit
sowie der Schutz der Herkunftsbezeichnungen.

Der Bundesrat hat seinen Willen bestätigt, die neuen EU-Staaten mit
einem Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen
Ungleichheiten zu unterstützen. Angestrebt wird ein Beginn dieser
Unterstützung auf Ende 2006. Die Zahlungsverpflichtung beläuft sich auf
eine Milliarde Franken über fünf Jahre. Als rechtliche Basis soll das
künftige Gesetz über die Ostzusammenarbeit dienen, welches in der
Wintersession vom Ständerat beraten wird. Dieses Bundesgesetz wird dem
fakultativen Referendum unterstehen.

Wie vorgesehen wird der Bundesrat vor Legislaturende eine
Auslegeordnung und Analyse der verschiedenen möglichen
europapolitischen Optionen für das weitere Vorgehen vornehmen.
Gegenstand dieses Berichts wird die Darstellung der Vor- und Nachteile
dieser Optionen sein. In Erfüllung des Postulats Stähelin wird zudem
die Möglichkeit eines Rahmenabkommens zur besseren Wartung und
Koordination des bilateralen Vertragswerks geprüft.

Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. 031 322 26 40