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Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen zum Zwangsanwendungsgesetz

Bern, 26.10.2005. Der Bund soll die Anwendung von polizeilichem Zwang bei Rückführungen von Ausländern einheitlich regeln. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen worden. Umstritten sind der Geltungsbereich und der Einsatz von Elektroschockgeräten. Der Bundesrat hat am Mittwoch Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

Das neue Zwangsanwendungsgesetz will sicherstellen, dass allfälliger polizeilicher Zwang bei der Rückführung von Ausländern in ihre Heimatländer verhältnismässig angewendet wird. Das heisst, den Umständen angemessen und unter grösstmöglicher Wahrung der Integrität der betroffenen Person. Der Entwurf listet die zulässigen beziehungsweise verbotenen Hilfsmittel und Waffen auf und regelt die medizinische Versorgung sowie die Verwendung von Arzneimitteln. Alle Kantone, die Mehrheit der politischen Parteien und 15 Organisationen befürworten grundsätzlich die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Anwendung von Zwangsmassnahmen.

Geltungsbereich soll ausgeweitet werden
Eine deutliche Mehrheit hat sich für eine Ausweitung des Geltungsbereiches des Zwangsanwendungsgesetzes ausgesprochen. Eine Minderheit wünscht hingegen eine Beschränkung auf die Rückführung von Ausländern. Der Bundesrat hat entschieden, dass das neue Gesetz bei der Rückführung von Ausländern sowie im Inland beim zwangsweisen Transport von Personen im Auftrag von Bundesbehörden gelten soll. Auf Wunsch der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) verzichtet er darauf, den Geltungsbereich auf die interkantonalen Häftlingstransporte auszuweiten. Hingegen soll die künftige Regelung auch für die Polizeiorgane des Bundes (insbesondere Bundessicherheitsdienst, Bundeskriminalpolizei und Grenzwachtkorps) gelten.

Verzicht auf Einsatz von Tasern
Die vorgeschlagene Zulassung von Elektroschockgeräten (Tasern) hat Anlass für zahlreiche Kritiken gegeben. D
er Bundesrat verzichtet darauf, diese Geräte in die Liste der zulässigen Waffen aufzunehmen.


Weitere Auskünfte:

Luzius Mader, Vizedirektor Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 02